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26-Jähriger hat kranke Welpen importiert und Lohnabrechnungen gefälscht

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Die Liste der Anklagepunkte ist lang, für die sich ein Sozialhilfebezüger, der im Sensebezirk wohnt, gestern vor dem Polizeigericht in Tafers verantworten musste. So hat der 26-Jährige unter anderem bei Anträgen für ein Leasing eines VW Touareg 5.0 TDI Lohnausweise der Schwester seiner Lebenspartnerin gefälscht. Und es hatte geklappt – der Wagen wird immer noch von ihm benutzt, wie er gestern gegenüber Polizeirichter Reinold Raemy erklärte. Er hat der Schwester seiner Lebenspartnerin auch geholfen, Lohnabrechnungen zu fälschen, um an Objektkredite zu kommen.

 Drei Kinder und vorbestraft

Der junge Mann, der mit seiner Lebenspartnerin drei Kinder hat, wurde gestern des Betrugs und des versuchten Betrugs für schuldig befunden. Er ist bereits vorbestraft–ebenfalls wegen Urkundenfälschung und Betrugs. Weshalb er rückfällig geworden sei, fragte Reinold Raemy den Mann. «Wenn mir Geld fehlt, denke ich einfach nicht nach und mache solche Sachen», erklärte er. «Heisst das, dass Sie es weiterhin tun werden?», fragte der Polizeirichter. «Nein, eigentlich nicht», antwortete der Angeklagte. Aber er müsse sich wohl irgendwo Hilfe suchen, um seinen Tick abzuschalten.

In dreckiger Garage

Der Mann hielt zudem an seinem Wohnort Hunde aus Kreuzungen mit Rottweilern, obwohl dies verboten ist und er sich somit der Übertretung des Gesetzes über die Hundehaltung schuldig machte. 2012 und 2013 erwarb er von einem polnischen Züchter einen Wurf von sieben Französischen Bulldoggen-Welpen und verkaufte diese in der Schweiz weiter. Dies zum Preis von 750 bis 1500 Franken – unter falschem Namen und ohne dem Sozialdienst den Gewinn mitzuteilen, den er damit machte.

Er verschwieg beim Verkauf auch, dass die Welpen krank waren. Der Freiburger Tierschutzverein stellte nämlich fest, dass alle von einem Parasiten befallen waren und an Missbildungen litten oder an einer Lungenentzündung erkrankt waren. Als die Kantonspolizei Freiburg die Tiere beschlagnahmte, hielten sich die Hunde in einer verschmutzten Garage auf.

Weil der Mann bei der Einfuhr der Welpen auch alle Import- und Zollbestimmungen umging, sie trotz Krankheiten nicht behandeln liess und die Käufer im Glauben liess, die Welpen seien gesund, wurde er unter anderem der Urkundenfälschung, der Tierquälerei, der Übertretung des Tierschutzgesetzes und der Übertretung des Sozialhilfegesetzes für schuldig befunden.

Keine gute Prognose

Die Gesamtstrafe lautet auf 640 Stunden gemeinnützige Arbeit – ohne bedingten Strafvollzug. «Denn das Verschulden wiegt schwer und die Prognose ist nicht günstig», begründete Polizeirichter Raemy das Urteil. Er warnte den Mann davor, so weiterzumachen. «Sonst müssen Sie mit schwerwiegenden Konsequenzen rechnen.»

Mit dem gestrigen Gerichtsurteil wurde der Strafbefehl der Freiburger Staatsanwaltschaft vom August 2013 rechtskräftig, gegen den der Angeklagte erst rekurriert und den Rekurs dann wieder zurückgezogen hatte.

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