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30 Tage bedingt und eine Genugtuung

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30 Tage bedingt und eine Genugtuung

Das Strafgericht des Seebezirks verurteilte einen Vater, der sein Kind geschüttelt hatte

Der Vater, der vor gut einem Jahr sein Kind so stark geschüttelt hatte, dass es eine Hirnblutung erlitt, musste sich gestern vor dem
Strafgericht des Seebezirks verantworten. Er erhielt eine bedingte Strafe und muss eine Genugtuung bezahlen.

Von CORINNE AEBERHARD

«Ich bedaure es sehr, was passiert ist», sagte der 23-jährige Mann aus dem Seebezirk gestern vor Gericht. Er denke jeden Abend daran und könne kaum fassen, dass er das getan habe. Am 1. August 2002 hatte er sein Kind so fest geschüttelt, dass es eine Hirnblutung erlitt.

Gegen acht Uhr morgens kam er von der Arbeit als Bäcker nach Hause und sollte zu seiner dreieinhalb Monate alten Tochter schauen, weil seine Frau weggehen wollte. Als das Kind weinte, gab er ihm den Schoppen und legte es anschliessend wieder ins Bett. Als das Kind wieder zu weinen anfing und nicht mehr aufhören wollte, verlor er die Geduld und die Kontrolle über sich selber und schüttelte das Kind mehrmals. In diesem Moment sei er sich der Konsequenzen nicht bewusst gewesen, sagte er vor Gericht. Bestätigte aber, dass er eigentlich gewusst habe, dass das Schütteln gefährlich sei. Verschiedene Leute hätten es ihm gesagt und er habe während der Schwangerschaft seiner Frau viel darüber gelesen. In diesem Moment sei er aber einfach todmüde gewesen. Während der letzten Jahre habe er kaum geschlafen, erklärte er seinen damaligen Zustand. Nebst der Arbeit habe er noch den Haushalt geführt und auf das Kind aufgepasst. Dem widersprach die Mutter des Kindes. Sie gab aber zu, dass sie psychisch instabil gewesen war.

Drei verschiedene Versionen

Nach dem Vorfall legte der junge Mann das Kind wieder ins Bett. Als er später wieder nach ihm schaute, bemerkte er, dass es kaum mehr atmete. Er versuchte es zu beatmen und fuhr es anschliessend mit übersetzter Geschwindigkeit ins Spital nach Merlach. Daraufhin wurde das Kind ins Inselspital nach Bern gebracht, wo die Vermutung geäussert wurde, dass das Kind misshandelt worden war. Aufgrund dessen wurde der Mann von der Polizei vernommen. Bei dieser ersten Befragung erzählte er eine andere Version des Geschehens. Das Kind habe sich beim Trinken verschluckt und er habe ihm auf den Rücken geschlagen und es dann geschüttelt.

Diese Version widerrief er nach gut drei Wochen und erzählte der Polizei, das Kind habe den Schoppen normal getrunken. Später habe er es bleich und regungslos im Bett gefunden. Das Kind sei während der Fahrt geschüttelt worden, weil er schnell ins Spital gelangen wollte.

Diese Aussagen habe er aus Angst gemacht, sagte er gestern vor Gericht. Schliesslich aber sei es für ihn zu schwer geworden, mit der Lüge zu leben. In einer dritten Aussage gab er zu, die Nerven verloren und das Kind geschüttelt zu haben.

Folgeschäden nicht abschätzbar

Die Eltern leben mittlerweile in Scheidung und das Kind ist bei einer Pflegefamilie untergebracht, wo es ihm gemäss Aussage einer Sozialarbeiterin des kantonalen Jugendamtes gut gehe. Allerdings, räumte die Zeugin ein, sei es traumatisiert, weil es seine Eltern nur wenig sehen könne.

Trotzdem sie bei ihren Antworten andauernd vom offensichtlich gereizten Gerichtspräsidenten André Waeber unterbrochen wurde, konnte sie anfügen, dass man zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschätzen könne, ob das Kind später mit Folgeschäden rechnen müsse.

Schwierig Strafmass festzulegen

Anwältin Isabelle Brunner Wicht, die die Interessen des Kindes vertrat, tat sich «noch sie so schwer», bei der Forderung einer Strafe, wie sie sag-te. Die Konsequenzen des Vorfalls seien für alle schlimm. Von einer Familie, «die mehr oder weniger intakt war, bleibt nichts mehr», fasste sie zusammen. Schliesslich forderte sie 15 000 Franken Genugtuung für das Kind.

Von einem «Jugenddrama» sprach der Verteidiger der Mutter des Kindes, René Schneuwly. Die 19-jährige Mutter, welche beim Vorfall nicht anwesend war, werde indirekt doch beschuldigt, indem gesagt wurde, sie habe sich um nichts gekümmert. Man habe sie aber gar nie angehört.
Auch er verlangte eine Summe als Genugtuung. Allerdings eine symbolische in der Höhe von 1000 Franken, welche an eine Institution überwiesen werden solle.

Schuldig sei er, sagte der Anwalt des Vaters, Steve Pilonnel. Er verlangte aber vom Gericht eine bedingte Strafe.

Es stimme, dass der Vater erst eine Geschichte erfunden habe. Dies aber aufgrund des «Horrors, der ihm passiert sei». Der Vater könne selber nicht glauben, dass er das gemacht habe.

Er habe so reagiert, weil er übermüdet war und sich dadurch nicht mehr kontrollieren konnte. In diesem Augenblick habe er nicht überlegt, was passieren könnte. Dann aber habe er alles daran gesetzt, das Leben seines Kindes zu retten. Sein Klient sei sowohl «psychisch wie finanziell durch die Hölle gegangen».

Er sei überzeugt, dass der Vater heute nicht mehr so handeln würde. Dabei verwies er auf die Tatsache, dass er sich freiwillig in eine Behandlung begeben habe.

Schwere Körperverletzung

Das Gericht, welches den Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit abgelehnt hatte, sprach den Angeklagten schliesslich wegen schwerer fahrlässiger Körperverletzung schuldig. Die Strafe lautet auf 30 Tage bedingt
auf zwei Jahre. Weiter muss er sei-
ner Tochter 10 000 Franken Genugtuung bezahlen und die geforderten 1000 Franken an eine Institution überweisen. Hinzu kommen die Gerichtskosten.

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