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30’000 Franken Busse wegen erschlichenem Covid-Kredit

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Die Staatsanwaltschaft hat einen Freiburger verurteilt, der unrechtmässig einen Covid-Kredit ergattert hatte.
Aldo Ellena/a

Er machte falsche Angaben, um einen Covid-Kredit zu erhalten, und verlor das Geld an der Börse. Nun muss ein 40-jähriger Freiburger 30’000 Franken Busse bezahlen.

Es ging ganz glatt: Vor einem Jahr beantragte ein 40-jähriger Freiburger einen Covid-Kredit. Er nannte im Gesuch den Namen seines Vereins, der Lager in der Schweiz und im Ausland organisiert. Da der Verein nicht im Handelsregister figuriert, setzte er die Unternehmens-Identifikationsnummer einer anderen Firma ein. Seine Bank bemerkte dies nicht und stellte ihm 330’000 Franken als Covid-Kredit zur Verfügung.

Der Mann überwies das Geld in Tranchen auf sein persönliches Postkonto; 8700 Franken überwies er zudem an seine Ex-Frau. Von seinem Postkonto floss das Geld auf ein Konto, das er unter seinem Namen beim Online-Trader Swissquote eröffnet hatte.

Die Meldestelle für Geldwäscherei informierte die Freiburger Staatsanwaltschaft Ende Juni 2020 darüber, dass sie den Mann der Geldwäscherei verdächtige; die Staatsanwaltschaft eröffnete eine Untersuchung.

Der Mann gab zu, dass er eine falsche Unternehmens-Identifikationsnummer angegeben hatte. Die Geldüberweisungen auf sein eigenes Konto erklärte er damit, dass er habe Kosten zurückerstatten wollen, die wegen Absagen von Lagern entstanden seien. In Wirklichkeit hatte er jedoch an der Börse 317’000 Franken in sehr volatile Titel investiert. Die Überweisung an seine Ex-Frau erklärte er mit einer offenen Rechnung, die sie einmal für seinen Verein bezahlt habe.

Der Mann zahlte die 330‘000 Franken im Juli zurück; mehrere Familienmitglieder liehen ihm das Geld.

Kein Betrug

Die stellvertretende Generalstaatsanwältin Alessia Chocomeli-Lisibach hält im Strafbefehl gegen den Mann fest, dass er kein Geld gewaschen habe. Auch habe er den Tatbestand des Betrugs nicht erfüllt. Er habe zwar die Absicht gehabt, seine Bank zu täuschen. Diese habe es ihm aber auch sehr leicht gemacht. «Zumindest hätte man erwarten können, dass sie die Unternehmens-Identifikationsnummer überprüft und merkt, dass die Angaben falsch sind», schreibt Chocomeli. 

Sie verurteilte den Mann wegen Verstosses gegen das Bundesgesetz über Covid-19-Kredite mit Solidarbürgschaft zu einer Busse von 30’000 Franken. Dazu kommen 885 Franken Verfahrenskosten und 5000 Franken für den Anwalt. Diese Summen werden auf dem Konto konfisziert, das der Mann bei Swissquote eröffnet hat. Danach hat der Mann wieder Zugriff auf das derzeit beschlagnahmte Konto.

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