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36 Monate für Wucher und Zuführung zur Prostitution

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Freiburg Zum Urteilstermin glänzte der Angeklagte durch Abwesenheit. «Ich glaube, die Worte ‘sofortige Verwahrung’ haben ihm etwas Angst gemacht», erklärte sein Anwalt, Philippe Leuba, lakonisch. Seit dem ersten Gerichtstag vergangener Woche habe er keinen Kontakt mehr mit seinem Mandanten gehabt. Er schien auch gestern wie von Zauberhand verschwunden …

Das hielt Gerichtspräsident Jean-Marc Sallin nicht davon ab, den 31-Jährigen zu einer dreijährigen Haftstrafe, wovon sechs Monate unbedingt, zu verurteilen. Da es seine erste Verurteilung sei und er Kooperationsbereitschaft gezeigt habe – er ist eigens aus Brasilien zum Prozess angereist -, könne eine Halbgefangenschaft verhängt werden, so Sallin in seiner Erklärung. Für die restlichen 30 Monate gilt eine Bewährungszeit von fünf Jahren. Das Gericht befand damit den Brasilianer schuldig, die Hilflosigkeit seiner Kundinnen teilweise über Jahre ausgenutzt und Unsummen für seine spirituellen Dienste verlangt zu haben. Es erachtete es als erwiesen, dass die Bezahlungen nicht im Verhältnis zu den geleisteten Diensten standen. Zudem habe er über seine Geldquellen in der Schweiz und deren Verwendung in Brasilien widersprüchliche Angaben gemacht. Die Aussagen der Klägerinnen erachtete das Gericht hingegen als übereinstimmend und glaubwürdig.

Särge und Tierherzen

Der Magier hatte sich zwischen 2001 und 2007 in Villars-sur-Glâne als Umbanda-Priester mit okkulten Praktiken, die Särge, Tierherzen und andere Utensilien beinhalteten, eine Kundschaft geschaffen. Drei davon hatten 2007 eine Klage wegen gewerbsmässigen Wuchers und Zuführung zur Prostitution eingereicht – er hatte einer Frau vorgeschlagen, durch anzügliche Annoncen an Freier zu gelangen. Ihr wurden 10 000 Franken Schmerzensgeld zugesprochen. Sie werde wohl keine Einsprache erheben, sagte sie nach der Urteilsverkündung. cf

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