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45 Funktionen des Staatsdienstes neu bewertet

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45 Funktionen des Staatsdienstes neu bewertet

Für viele wird die Lohntüte rückwirkend auf den 1. März 2004 dicker

420 verschiedene Funktionen können im Staate Freiburg ausgeübt werden. In den letzten Jahren wurden 77 neu eingereiht. Am Freitag stellte der Staatsrat das Ergebnis von 45 Neubewertungen vor.

Von ARTHUR ZURKINDEN

Die 45 Neubewertungen bildeten den Abschluss einer zweiten Etappe im Rahmen des neuen Systems zur Funktionsbewertung (Evalfri). Bereits zwischen 1999 und 2001 wurden in einer Einführungsphase 14 Schlüsselfunktionen unter die Lupe genommen. Im Sommer 2001 wurde dann die zweite Etappe mit der Neubewertung von 63 Funktionen in Angriff genommen. 18 davon konnten schon ab Herbst 2002 resp. ab Januar 2003 von der Neueinreihung profitieren.

Unter den Neubewertungen findet sich zwar auch die Funktion der Lehrerinnen und Lehrer der Orientierungsschule (OS). Der Staatsrat konnte jedoch am Freitag das Ergebnis dieser Berufsgattung noch nich bekannt geben. «Der Bericht steht», meinte Finanzdirektor Urs Schwaller, doch gelte es, noch einige Fragen abzuklären. Seiner Ansicht nach wird der Bericht wohl im Monat Juni vorgestellt werden können. Die neuen Gehälter der OS-Lehrpersonen werden nach den Worten der Erziehungsdirektorin Isabelle Chassot für das neue Schuljahr 2004/05 gelten.

Mehr Lohn für Personal
im Spital- und Sozialwesen …

Grosse Erwartungen in die Neubewertung ihrer Tätigkeiten hegt ebenfalls das Personal im Spital- und Sozialwesen. Gesundheitsdirektorin Ruth Lüthi äusserte sich zufrieden über das Ergebnis. So werden in den Heimen die Schwesternhilfen und die Sozialpädagoginnen eine Gehaltserhöhung erfahren.

In den Spitälern erhalten die Pflegeassistentinnen und die Pflegehelferinnen, aber vor allem die Oberschwestern einer Pflegeeinheit oder einer Abteilung mehr Lohn. Für die letztere Berufsgattung klettert das maximale Gehalt auf 122 160 Franken, was einer Erhöhung von 16 500 Franken entspricht. Besser gestellt werden u.a. auch die Ergo- und Physiotherapeutinnen, die medizinischen Praxisassistentinnen und Laborantinnen oder die Röntgentechnikerinnen (vgl. Tabelle).

… und für die Forstwarte

Freuen können sich auch die Forstarbeiter, Forstwarte und Wildhüter, die künftig um ein bis zwei Klassen höher eingestuft werden. Die Arbeitsinspektoren andererseits beginnen neu mit einem geringeren Gehalt, dafür verdienen sie am Ende ihrer Karriere mehr.

In wenigen Ausnahmen wurden aber gewisse Funktionen zurückgestuft. Dies gilt für den Zeichner im Amt für Archäologie, der seine Karriere zwei Klassen tiefer als bisher beendet. Der Ausgrabungstechniker beginnt neu in der Klasse 13 statt 14 und bleibt auch dort. Dies bedeutet nach 20-jähriger Tätigkeit eine jährliche Lohneinbusse von 6600 Franken. Dafür wurde neu die Funktion des spezialisierten Ausgrabungstechnikers geschaffen, der ebenfalls für eine Ausgrabungsstätte verantwortlich sein wird, wenn kein technischer Assistent zugegen ist. Dieser Beruf wurde in der Klasse 16 eingereiht. Isabelle Chasset gab zu verstehen, dass die Neueinreihungen auch im Rahmen einer Reorganisation des Dienstes vorgenommen wurden. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass bei Rückstufungen der Besitzstand während fünf Jahren gewahrt bleibt.
Der Staatsrat hat die neuen Einreihungsentscheide mit einer Verordnung abgesegnet. Noch bleiben aber über 350 Funktionen zu bewerten. Laut Urs Schwaller wird aber eine neue Etappe nicht vor Beginn des neuen Jahres angepackt werden. Und Markus Hayoz, Chef des Personalamtes, wies darauf hin, dass bisher (inkl. OS-Lehrer) 80 Prozent des Staatspersonals von den Neubewertungen betroffen seien. Ab dem neuen Jahr werden die neuen Einreihungen (ohne OS-Lehrpersonen) für den Staat 440 000 Franken und für die subventionierten Institutionen 1,33 Millionen Franken Mehrausgaben bewirken, wobei Letztere auch von den Gemeinden getragen werden müssen.
Evalfri – Das neue
Bewertungssystem

Die Funktionen im Staat und in den subventionierten Einrichtungen werden nach einem analytischen Bewertungssystem namens Evalfri unter die Lupe genommen. Dabei werden vier Bereiche bewertet: der intellektuelle Bereich (Ausbildung), der zu 58 Prozent gewichtet wird, der psychosoziale Bereich (18 Prozent), der physische Bereich (8 Prozent) und der Bereich der Verantwortung und Risiken (17 Prozent). Diese vier Bereiche werden in Kriterien und in Unterkriterien aufgeteilt, die jeweils in Zusammenhang mit den Anforderungen und Belastungen der Funktion stehen, unabhängig von der Person, welche diese ausübt.

«Ein Doktortitel wird nicht speziell bewertet, wenn er für die entsprechende Funktion nicht erforderlich ist», ergänzte der Personalchef Markus Hayoz die Erläuterungen. So werde auch die Zweisprachigkeit nur dann als Kriterium berücksichtigt, wenn sie für die Ausübung der Tätigkeit verlangt werde. az

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