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Staatsrat stellt keine massive Pensionierungswelle bei seinen Angestellten fest

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Der Kanton Freiburg verzeichnet dieses Jahr bei seinen Angestellten rund ein Drittel Frühpensionierungen mehr als im letzten Jahr. Dies dürfte aber aus seiner Sicht zu keinen Leistungseinbussen führen.

Bis zum 30. September hat das Staatspersonal noch Zeit, um eine Kündigung einzureichen und von einer Frühpensionierung unter dem bisherigen Pensionskassensystem zu profitieren. In einer Anfrage hatte Grossrat Nicolas Galley (SVP, Ecuvillens) vom Staatsrat wissen wollen, wie sich dieser Systemwechsel auf die Personalsituation beim Staat auswirkt.

Diese Auswirkungen sind geringer, als man hätte befürchten können, schreibt der Staatsrat nun in seiner Antwort. Die bis jetzt eingegangenen Kündigungen sollten den Leistungen des Staates für die Freiburger Bevölkerung keinen Abbruch tun. 

Vorgespräche geführt

Wie er schreibt, habe sich der Staatsrat schon länger mit einer allfälligen Pensionierungswelle im Zuge der Revision der Pensionskasse beschäftigt. So habe er insbesondere Massnahmen zur Abfederung eines drohenden Lehrermangels ergriffen. Im Zuge dessen wurden ab 2018 zusätzliche Studienplätze an der Pädagogischen Hochschule geschaffen.

Grundsätzlich hätten Vorgesetzte auch proaktiv mit ihren Mitarbeitenden Gespräche geführt, um diese Frage zu klären. Das Amt für Personal und Organisation habe zudem einen Leitfaden mit einer Checkliste für die Thematisierung der Pensionierungsfrage mit den Mitarbeitern ab 58 Jahren erarbeitet. 

Dem Staatsrat liegen derzeit die Zahlen der eingetroffenen Kündigungen für die ersten fünf Monate dieses Jahres vor. Von insgesamt 1513 Staatsangestellten, die für eine Frühpensionierung ab 58 Jahren infrage kommen, haben 395 bis Ende Mai einen AHV-Vorschuss hinsichtlich einer frühzeitigen Pensionierung im Verlauf des Jahres eingereicht. Das sind rund ein Drittel mehr als im Vorjahr, als 292 Angestellte bis Ende Mai einen solchen Antrag gestellt hatte. 2019 waren es zum gleichen Zeitpunkt 313 Anträge gewesen. Rund die Hälfte dieser Anträge entfallen auf Lehrpersonen. 

Der Staatsrat schreibt, er verfolge die Entwicklung der Anträge aufmerksam, um gegebenenfalls Massnahmen zur Aufrechterhaltung der Leistungen in den verschiedenen Verwaltungseinheiten ergreifen zu können.

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