Alle schiesspflichten Leutnante und Oberleutnante des Jahrganges 1988 und jüngere sowie Armeeangehörige des Jahrganges 1988 und jüngere, die dieses Jahr das obligatorische Schiessen mit der persönlichen Waffe noch nicht absolviert haben, müssen ihre Schiesspflicht bis spätestens am 31. August in einem anerkannten Schiessverein erfüllen. Das schreibt das Freiburger Amt für Bevölkerungsschutz und Militär in einer Mitteilung. Die meisten Schiessvereine führen das obligatorische Schiessen bis Ende August 2022 durch.
Alle Informationen zum obligatorischen Schiessen 2022 sind auf www.fr.ch zu finden.
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