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50-Jähriger hat sich mit 236 Sachen auf der Autobahn gefilmt

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In den frühen Morgenstunden des 6. Mai fuhr ein 50-Jähriger viel zu schnell durch die Stadt Freiburg. Er fiel einer Polizeipatrouille auf, die ihm mit Blaulicht und Stopp-Aufruf nachfuhr – doch er reagierte nicht. Er stoppte erst, als das Polizeiauto ihn überholte und vor ihm bremste; dabei kam es zu einem leichten Zusammenstoss der Autos.

 Er war vorbestraft

Der Mann wehrte sich ge- gen seine Festnahme; er beschimpfte und bedrohte die Polizisten. In der Untersuchungshaft weigerte er sich, eine Blutprobe abzugeben. Der Atemtest ergab 45 Minuten nach der Festnahme einen Blutalkoholwert von 1,41 Promille. Seine Mitfahrer sagten der Polizei, sie hätten im Auto Angst gehabt und den Fahrer gebeten, langsamer zu fahren.

Der Staatsanwalt wies die Polizei mündlich zu einer Leibesvisitation und der Durchsuchung des Besitzes des Mannes an. Im Handy fand die Polizei einen Film: Darauf zu sehen ist das Auto des Mannes, das mit einer Geschwindigkeit von 236 Stundenkilometern auf der Autobahn A 12 unterwegs ist – aufgenommen einige Stunden, bevor der Mann festgenommen wurde. Die Polizei beschlagnahmte die beiden Autos des Mannes, der rund zwei Monate zuvor bereits wegen hoher Geschwindigkeitsübertretungen verurteilt worden war.

Der Mann wehrte sich gegen die Beschlagnahmung der Autos und die Durchsuchung seines Handys. Das Freiburger Kantonsgericht befindet in seinem kürzlich veröffentlichten Entscheid, dass Durchsuchung und Beschlagnahmung rechtens und angebracht gewesen seien. Das einzige Mittel, um weitere Verkehrsdelikte des Mannes zu verhindern, sei es gewesen, ihm die Autos wegzunehmen, schreibt das Gericht. Das zeige sich daran, dass er kurz zuvor verurteilt worden und trotzdem wieder zu schnell gefahren sei.

In der Eile

Wenn Eile angebracht sei,könne der Staatsanwalt Durchsuchungen auch mündlich anordnen; dies sei hier der Fall gewesen, schreibt das Kantonsgericht. Der Staatsanwalt habe rasch Informationen sammeln müssen, um über den Verbleib des Mannes in der Untersuchungshaft zu entscheiden; daher sei eine rein mündliche Anordnung der Durchsuchung rechtens gewesen. Das Bundesgericht habe festgehalten, dass in dringenden Situationen auch autonome Aktionen der Polizei zulässig seien. Der Mann muss die Verfahrenskosten von gut 1000 Franken tragen. njb

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