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50-Millionen-Bankrott der Aldis-Gruppe vor Kantonsgericht

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50-Millionen-Bankrott der
Aldis-Gruppe vor Kantonsgericht

Neun Jahre nach dem 50-Millionen-Konkurs der 14 Unternehmen der Aldis-Gruppe sind die Verantwortlichen verurteilt worden. Sie haben Rekurs eingelegt. Der Fall wird deshalb jetzt – weitere zwei Jahre später – vom Kantonsgericht geprüft.

Von CHRISTIAN SCHMUTZ

Der Aldis-Gruppe waren die Geschäfte im Lebensmittel-Handel nicht gut bekommen. Zwischen 1987 und 1992 hatte B., oft mit seinem Bruder, 14 Firmen in den Bereichen von Lebensmittel-Industrie und -Vertrieb gegründet und diese unter einem Dach in Freiburg vereint. Darunter war auch die damals bekannte Käsefirma «Capucin Gourmand» zu finden. Der Fall wurde seit dem Auffliegen 1993 unter diesem Namen bekannt.

Ihr wortgewandter und jeweils überzeugt auftretender Chef B. hatte nicht nur auf grossem Fuss gelebt, sondern auch die Banken und andere Firmen betrogen. So hatte er immer wieder neue Kredite erhalten. Eine Lausanner Firma war wegen dieser falschen Zahlen zu 30 Prozent bei der Aldis-Gruppe eingestiegen. Der gebürtige Broyebezirkler B. schob fiktives Geld zwischen den Firmen seiner Holding hin und her. Er blies mit versteckten Multiplikatoren den Wert seines Warenlagers auf und verringerte so die Verluste.

Als 1993 alles aufflog, mussten gleich alle 14 Firmen der Aldis-Gruppe Konkurs anmelden. Die Leute standen auf der Strasse und die Gesamtschadensumme belief sich auf 50 Millionen Franken.

Bei der Verhandlung vor dem Wirtschaftsstrafgericht des Kantons Freiburg im Februar 2002 hatte Jean-Marc Sallin, Substitut der Staatsanwaltschaft, für den Haupttäter B. zwei Jahre Gefängnis wegen Betrugs gefordert. Er hatte die Anklagepunkte «gewerbsmässigen Betrug» und «betrügerischen Bankrott» fallen gelassen. Dies sei nicht die Absicht des «Salonkriminellen» B. gewesen, sagte Sallin damals. Das Gericht verurteilte ihn dann aber nicht nur zu zwei, sondern gleich zu drei Jahren Gefängnis.

Jetzt statt 3 Jahre unbedingt
15 bis 18 Monate bedingt?

Dies führte B. und seinen Verteidiger Laurent Schneuwly nun vors Kantonsgericht. Vor der zweiten Instanz bestritt B. zwar nicht den Betrug und die Urkundenfälschungen, aber das Anstiften dazu. Der angesehene Geschäftsmann wollte sein Strafmass auf 15 bis 18 Monate bedingt gesenkt haben.

Auch nicht ganz klar war die Funktion von B.s Bruder und dem Firmeninformatiker S. Sie waren wegen Beihilfe zu Betrug und Urkundenfälschung zu 12 beziehungsweise 18 Monaten Gefängnis bedingt auf zwei Jahre verurteilt worden. Vor der ersten wie der zweiten Instanz plädierten ihre Verteidiger Paolo Ghidoni und Christian Delaloye auf Freispruch. Der Bruder sei nie über die schlechte finanzielle Situation der Aldis-Gruppe informiert gewesen und der Informatiker sei erst in die Firma gekommen, als schon eine gewisse Überschuldung herrschte.

Unter der Leitung von Alexandre Papaux ist das Kantonsgericht gestern nochmals dem «Ich-weiss-von-nichts» des Bruders auf den Grund gegangen. Das Urteil wird heute erwartet.

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