Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat eine Frau aus der Stadt Freiburg verurteilt, weil sie ihre alte Heizung nicht ersetzt hatte. Das Amt für Umwelt hatte im Oktober 2014 angeordnet, dass die mit Heizöl betriebene Heizung aus dem Jahr 1969 ausgewechselt werden müsse. Zwei Jahre später verlängerte das Amt die Frist bis zum 31. Mai 2017. Bei einer Kontrolle im Juni 2018 stellten die Verantwortlichen fest, dass die Heizung immer noch in Betrieb war, obwohl sie schon lange nicht mehr den Umweltschutzvorschriften entsprach. Die Besitzerin muss nun eine Busse von 500 Franken sowie die Auslagen für das Verfahren von 145 Franken bezahlen.
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