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540 Stunden gemeinnützige Arbeit

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Am 19. November 2015, einem Donnerstag, fuhr ein 55-Jähriger kurz vor 18 Uhr von Courtepin Richtung Pensier. Auf dem abfallenden Strassenabschnitt auf der Höhe «La Crausa» geriet sein Fahrzeug auf die Gegenfahrbahn und stiess mit voller Wucht frontal mit einem entgegenkommenden Auto zusammen. Die beiden Autofahrer und ein Beifahrer des korrekt fahrenden Autos wurden verletzt (die FN berichteten).

Die beiden Insassen des korrekt fahrenden Autos reichten wegen fahrlässiger Körperverletzung eine Strafklage ein. Der Fahrer hatte ein gebrochenes Brustbein, verschiedene Prellungen, Schmerzen am Hals und auf der linken Körperseite. Sein Sohn litt unter einem ausgerenkten Finger mit gerissenen Bändern an der linken Hand, Schmerzen an der rechten Schulter und verschiedenen Prellungen, unter anderem im Nacken und Rücken. Nun hat die Freiburger Staatsanwaltschaft den Unfallfahrer mittels Strafbefehl verurteilt.

Betrunken am Steuer

Der Mann hatte sich betrunken ans Steuer gesetzt: Zum Zeitpunkt des Unfalls hatte er einen Blutalkoholwert von mindestens 1,63 Promille. Er war bereits 2011 und 2013 wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand verurteilt worden. Staatsanwältin Liliane Hauser widerrief nun die Probezeit aus den früheren Strafbefehlen; der Mann wird daher verpflichtet, 120 Stunden gemeinnütziger Arbeit zu leisten.

Neu dazu kommt die Strafe für den Unfall im 2015: Wegen fahrlässiger einfacher Körperverletzung und des Fahrens in fahrunfähigem Zustand muss der Verurteilte noch einmal 420 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Der bedingte Strafvollzug wird verweigert. Zudem muss er die Verfahrenskosten in der Höhe von 1000 Franken tragen. njb

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