Während in Bossonnens die Swisscom ihr Baugesuch für eine 5G-Antenne vervollständigen muss, hat sie in Rue vom Bundesgericht vollständig recht bekommen.
Das Bundesgericht hat einen Sammelrekurs gegen den Bau einer Mobilfunkantenne in Bossonnens nur teilweise gutgeheissen. Die Swisscom muss ihr Baugesuch vervollständigen, indem sie darin ein Tenniszentrum aufführt, das als «Ort mit empfindlicher Nutzung» gilt.
In einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil weist die Erste öffentlich-rechtliche Abteilung die meisten übrigen Argumente der Einsprechenden zurück: insbesondere jene bezüglich einer fehlenden Rechtsgrundlage für die Einführung von 5G, einer Verletzung des Vorsorgeprinzips und einer Kumulierung von Emissionen bei mehreren Antennen. Die Beschwerdeführer kritisierten auch das Qualitätssicherungssystem, mit dem die Einhaltung der Sendeleistung überprüft werden soll.
Abweisung in Rue
Im Herbst 2019 reichte das Telekommunikationsunternehmen Swisscom ein Baugesuch für einen Mast mit mehreren Mobilfunkantennen ein. Dieser soll auf einer Parzelle errichtet werden, die der Gemeinde Bossonnens gehört. Das Gesuch führte zu 163 kollektiven Einsprachen. Von diesen Einsprechern haben 30 beim Bundesgericht Beschwerde gegen die Baubewilligung eingereicht.
Das Bundesgericht wies hingegen eine Sammelbeschwerde von 64 Personen gegen eine ähnliche von Swisscom geplante Anlage in der Gemeinde Rue ab. Die Argumente der Einsprecherinnen und Einsprecher, die denen im Fall von Bossonnens ähnelten, wurden alle verworfen.
Urteile 1C_693 und 1C_694/2021 vom 3. Mai 2023
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