Ein Sensler Autofahrer ist von der Staatsanwaltschaft via Strafbefehl wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln verurteilt worden. Der Mann wurde am Morgen des 18. Februar 2013 mit seinem Auto in Alterswil von der Polizei angehalten. Die Frontscheibe seines Autos war zur Hälfte vereist, ebenso die rechte Fensterscheibe. Der 60-Jährige erhielt eine bedingte Geldstrafe von 100 Franken mit einer Probezeit von zwei Jahren. Er muss zudem eine Busse von 300 Franken sowie die Verfahrenskosten von 375 Franken bezahlen. im
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