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675 Franken wegen vereisten Scheiben

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Ein Sensler Autofahrer ist von der Staatsanwaltschaft via Strafbefehl wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln verurteilt worden. Der Mann wurde am Morgen des 18. Februar 2013 mit seinem Auto in Alterswil von der Polizei angehalten. Die Frontscheibe seines Autos war zur Hälfte vereist, ebenso die rechte Fensterscheibe. Der 60-Jährige erhielt eine bedingte Geldstrafe von 100 Franken mit einer Probezeit von zwei Jahren. Er muss zudem eine Busse von 300 Franken sowie die Verfahrenskosten von 375 Franken bezahlen. im

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