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7 statt 24 Sozialdienste im Kanton

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Das derzeit geltende Freiburger Sozialhilfegesetz wurde mit Blick auf das Umfeld Ende der 1980er-Jahre erarbeitet. «Die Sozialhilfe muss sich aber den Herausforderungen der Gesellschaft anpassen», sagte Gesundheits- und Sozialdirektorin Anne-Claude Demierre (SP) gestern an einer Medienkonferenz. Seither seien neue Probleme struktureller Art hinzugekommen, etwa die Langzeitarbeitslosigkeit, Working Poor, eine hohe Scheidungsrate, Bildungsdefizite oder Phänomene der Migration. «Das Risiko, auf Sozialhilfe angewiesen zu sein, betrifft eine immer grössere Bevölkerungsschicht», sagte Demierre.

Aus diesem Grund hat die kantonale Direktion in der Folge einer Motion von Antoinette de Weck (FDP, Freiburg) und Erika Schnyder (SP, Villars-sur-Glâne) in den letzten fünf Jahren ein rundum erneuertes Sozialhilfegesetz ausgearbeitet und es nun in die Vernehmlassung geschickt.

Die nationale Gesetzgebung habe sich verändert, und auch die Komplexität der Fälle nehme zu, betonte Demierre. Deshalb sei es bei der Ausarbeitung des Gesetzes ein Anliegen gewesen, die Strukturen zu modernisieren, zu vereinfachen und die Rollen zu klären.

Pro Bezirk ein Sozialdienst

Ein zentraler Punkt des vorgeschlagenen Gesetzes ist eine neue Gebietsorganisation, wie Jean-Claude Simonet, Dienstchef des kantonalen Sozialamts, sagte. Der Entwurf schlägt vor, dass das Dispositiv in Zukunft aus einem regionalen Sozialdienst und einer Sozialkommission pro Bezirk besteht, allenfalls sei sogar eine Einheit für mehrere Bezirke denkbar. Aus heute 24 Sozialdiensten sollen 7 werden.

Die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen dem Kanton und den Gemeinden wird beibehalten, aber die Regeln vom Hilfsgesuch bis zum Abschluss eines Dossiers werden genauer definiert und vereinheitlicht. Innerhalb einer Einheit auf Bezirksebene kann eine Sozialkommission, bestehend aus Gemeindevertretern, Aufgaben an die regionalen Sozialdienste delegieren.

Ein gemeinsames Datensystem

Damit die Anwendung in der Praxis harmonisiert ist, sollen eine Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Sozialkommissionen sowie eine Konferenz der Leiterinnen und Leiter der Sozialdienste entstehen.

Man wolle Doppelspurigkeiten vermeiden und gemeinsame Instrumente für alle Sozialdienste einführen, erklärte Simonet. So würden sich die Dienste in Zukunft Vertrauensärzte und Vertrauenszahnärzte teilen. Grundlage der Neuorganisation sei ein gemeinsames elektronisches Datenverwaltungssystem, das für ein funktionierendes Sozialdispositiv unabdingbar sei.

Im Rahmen des neuen Sozialhilfegesetzes ist auch eine Präventionspolitik vorgesehen, die eingreifen soll, bevor es überhaupt zu einem Sozialhilfegesuch kommt. Ein wichtiger Punkt ist dabei, in Aus- und Weiterbildung zu investieren, um die Aussichten auf sozialberufliche Integration zu verbessern.

Bei der Finanzierung des neuen Sozialhilfesystems wird die bisherige Kostenaufteilung von 40 Prozent zulasten des Kantons und 60 Prozent zulasten der Gemeinden beibehalten. Das Gesetz soll auch die Übernahme der Kosten für Flüchtlinge regeln, die vom Bund nicht mehr zurückbezahlt werden. Auch da schlägt das Gesetz eine Aufteilung der Kosten vor, allerdings wäre das Festhalten am Übergangsregime ebenfalls möglich, bei dem der Kanton alles bezahlt. Neu sollen auch die Kosten von bedürftigen Personen übernommen werden, die sich ausserhalb ihrer Wohnsitzgemeinde aufhalten.

Gemäss Anne-Claude Demierre hat man auch das Prinzip der Rückzahlungspflicht von Sozialhilfe studiert. Eine Motion hatte vorgeschlagen, diese Pflicht zu streichen. Der Staatsrat habe entschieden, nicht darauf zu verzichten, um die Betroffenen in die Verantwortung einzubeziehen.

Falls der Grosse Rat das neue Sozialhilfegesetz im Spätsommer genehmigt, gibt es eine Übergangsfrist von zwei Jahren zur Schaffung der Gemeindeverbände und von vier Jahren für die Sozialkommissionen und regionalen Dienste.

Zahlen und Fakten

Jeder Vierzigste bezieht Sozialhilfe

Im Jahr 2019 haben im Kanton Freiburg 7301 Personen Sozialhilfe in Anspruch genommen. 2020 waren es etwas weniger, 2021 wird aber wieder ein Anstieg erwartet. Diese Zahlen entsprechen 2,3 Prozent der Bevölkerung. Gemäss Staatsrätin Anne-Claude Demierre (SP) habe sich diese Zahl in den letzten zehn Jahren verdoppelt. Ebenfalls verdoppelt hat sich die durchschnittliche Dauer, wie lange jemand Sozialhilfe bezieht: von 23 auf 46 Monate. Letztes Jahr wurden im Kanton Freiburg 43,2 Millionen Franken Sozialhilfegelder ausbezahlt.

uh

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