Der Kassier eines ornithologischen Vereins aus dem Kanton Freiburg ist verurteilt worden. Der heute 79-jährige Mann hatte zwischen Februar 2015 und März 2016 rund 38 000 Franken aus der Vereinskasse entwendet und für seine persönlichen Bedürfnisse ausgegeben. Zudem präsentierte der Kassier den Revisoren eine gefälschte Buchhaltung.
Für diese Taten hat ihn nun die Freiburger Staatsanwaltschaft mittels Strafbefehl verurteilt. Wegen Diebstahl und Urkundenfälschung erhielt er eine bedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 170 Franken. Diese 20 400 Franken muss er jedoch nur bezahlen, wenn er sich innerhalb der Probezeit von zwei Jahren etwas Ähnliches zuschulden kommen lässt. Die zusätzliche Busse von 4000 Franken sowie die Verfahrenskosten von 355 Franken muss er hingegen sofort begleichen.