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800 Betriebe von Kürzungen betroffen

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800 Betriebe von Kürzungen betroffen

Direktzahlungen in der Landwirtschaft werfen Fragen auf

Im Jahr 2002 haben fast 800 Freiburger Landwirtschaftsbetriebe Kürzungen bei den Direktzahlungen hinnehmen müssen. Die betroffenen Betriebe haben durchschnittlich 1668 Franken verloren.

Von ARTHUR ZURKINDEN

Die Kontrollen, welche die Landwirte erleiden müssen, damit ihnen die Direktzahlungen ausgehändigt werden, geben regelmässig Anlass zu Interventionen im Grossen Rat. Aber auch andere Anweisungen und Richtlinien erzürnen die Bauern.

Unverhältnismässig?

So hat CVP-Grossrat Georges Godel (Ecublens) kürzlich in einer Anfrage an den Staatsrat auf ein Rundschreiben des Veterinäramts an die Schlachthöfe hingewiesen. Darin wurden die Verantwortlichen aufgefordert, das Veterinäramt über das Fehlen von einer oder beiden Ohrmarken sowie über Lücken in den Begleitdokumenten zu informieren. Laut Godel soll so der Besitzer des Tieres beim Untersuchungsrichter angezeigt werden. «Dies scheint mir unverhältnismässig. Die Bauern sehen sich mit Bussen und Kosten konfrontiert, die der Hälfte des Verkaufspreises der Kuh entsprechen. Andererseits dürfen die Bauern gemäss dem Veterinäramt die Kühe nicht mehr selber enthornen. Dies muss von einem Tierarzt erledigt werden», hielt Godel fest. «Diese Entscheide und die drakonische Anwendung der Gesetzgebung ziehen zusätzliche Kosten für die Landwirte nach sich. Ständig wird von uns verlangt, Kosten einzusparen und konkurrenzfähig zu sein. Dieses deplatzierte Vorgehen führt zu Unzufriedenheit bei den Viehzüchtern und Viehmästern», gab er zu bedenken.

Nach seinen Worten werden andererseits Geflügel und Fleisch von Tieren importiert, die mit zweifelhaften Nahrungsmitteln gemästet und unter industriellen Bedingungen ohne die geringste Beachtung von Tierschutzvorschriften gezüchtet werden. «Sie werden verstehen, dass die Bauern aufgebracht sind und es nicht so weitergehen kann», hielt er in seiner Anfrage weiter fest.

Veterinäramt nicht falsch einschätzen

Der Staatsrat teilt die Meinung des Bauernvertreters Godel nicht ganz. So will er auch nichts von einer «Hartnäckigkeit des Veterinäramts gegenüber dem Bauernstand» wissen. Er erinnert daran, dass die Hauptaufgabe des Veterinäramtes darin bestehe, dem Konsumenten einwandfreie Fleischqualität zu garantieren. «In diesem Sinne sind sowohl die Marken der Tierverkehrsdatenbank als auch die Begleitdokumente des Schlachtviehs unerlässlich, damit die Herkunft der Produkte, die auf den Teller des Konsumenten gelangen, zurückverfolgt werden kann», betont der Staatsrat. Nur bei sorgfältiger Arbeit könne das Amt feststellen, ob z. B. den Tieren Tage vor der Schlachtung keine Antibiotika verabreicht worden seien. «Es ist daher falsch zu behaupten, dass das Veterinäramt mit diesem an die Schlachthöfe gerichteten Schreiben beabsichtige, Eigentümer von nicht konformen Tieren beim Untersuchungsrichter anzuzeigen», fährt der Staatsrat fort und gibt zu verstehen, dass er keinen Einfluss auf die auferlegten Bussen habe. Die Gerichtsbehörde tue dies völlig unabhängig und unter Berücksichtigung des Verschuldens, der Beweggründe, des Vorlebens und der persönlichen Verhältnisse.

Was die Direktzahlungen betrifft, so ruft der Staatsrat in Erinnerung, dass die Landwirtschaft heute auch einen Beitrag zur Pflege der Landschaft leiste und am wirtschaftlichen und sozialen Leben im ländlichen Gebiet teilhaben solle. «Es ist offensichtlich, dass es unter den heutigen Rahmenbedingungen nicht mehr möglich ist, über die Produktepreise allein eine Landwirtschaft zu erhalten, die all die gewünschten Leistungen erbringt», betont der Staatsrat und begründet so die Ausrichtung der Direktzahlungen. Der Landwirt müsse sich aber anmelden dabei gewisse Verpflichtungen eingehen und gemeinwirtschaftliche und ökologische Leistungen erbringen, um diese Zahlungen zu erhalten. «Wenn die unerlässlichen Kontrollen bestätigen, dass der Bewirtschafter seinen Verpflichtungen vollumfänglich nachgekommen ist, erhält er im Gegenzug die gesamten damit verbunde
nen Direktzahlungen», schreibt der Staatsrat. Würden aber die Leistungen nicht oder nur teilweise erbracht, könne der Staat die Gegenleistung kürzen. Deshalb handle es sich nicht um eine Sanktion, sondern um eine Kürzung der Leistungen. Diese hätten im Jahre 2002 insgesamt 1,3 Mio. Franken betragen, was 0,8 Prozent sämtlicher Direktzahlungen entspreche.

Milchnebenprodukte
für die Kälbermast

Im Weiteren hat Grossrat Godel auch festgestellt, dass eine Zürcher Filiale einer österreichischen Organisation sich hartnäckig gegen die Verwendung von Milchnebenprodukten für die Kälbermast wehre und Strafklage eingereicht habe. Würde dies verboten, so hätte das seiner Ansicht nach indirekt eine weitere Senkung des Milchpreises zur Folge.

Diesbezüglich vertritt der Staatsrat die Meinung, dass die Anschuldigungen der Organisationen nicht einfach abgestritten werden sollten, sondern dass man vielmehr der Sache auf den Grund gehen sollte. Deshalb habe die Direktion der Land- und Forstwirtschaft bereits vor einigen Monaten angeordnet, ein unabhängiges Gutachten zu den aufgeworfenen Themen erstellen zu lassen. Die Angelegenheit solle nicht aufgebauscht werden. Abklärungen seien jedoch notwendig, damit die Konsumenten weiterhin nicht an der Qualität der Nahrungsmittel, die vom Stall auf den Tisch kommen, zweifeln müssen. az

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