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800 Freiburgerinnen erhalten Mutterschaftsgeld von Vater Staat

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Autor: fahrettin calislar

Der Kanton Freiburg nimmt eine Vorreiterrolle in der Unterstützung von Familien ein. Jede Mutter soll nach der Geburt eines Kindes eine staatliche Unterstützung erhalten; als Erwerbsausfallentschädigung vom Bund aufgrund der Mutterschaftsversicherung oder aber als Unterstützung für alle andere vom Kanton. «Das ist eines der zentralen Projekte unserer umfassenden Familienpolitik», hielt Sozialdirektorin Anne-Claude Demierre gestern vor den Medien fest. Als nächstes werden die familienexterne Kinderbetreuung und die Ergänzungsleistungen für Familien aufgegleist.

Dabei stehe keine Geburtenpolitik im engeren Sinn im Vordergrund, erklärte der Direktor der Sozialversicherungsanstalt, Hans Jürg Herren: «Nur wegen dieser Beiträge werden keine zusätzlichen Mütter nach Freiburg ziehen.» Aber: Zusammen mit anderen familienpolitischen Massnahmen könnten die Beiträge einen solchen Entscheid durchaus positiv beeinflussen.

Ein harziger Start

«Die Beiträge ergänzen jene des Bundes», stellte Herren klar. Das Ziel sei, den Eltern eine gewisse materielle Sicherheit zu ermöglichen. Die Berechnung erfolgt aufgrund der AHV-Minimalrente. Die Mütter erhalten während 14 Wochen, also 98 Tagen, einen Beitrag, der zurzeit 1160 Franken pro Monat entspricht. In den Genuss der kantonalen Beiträge kommen vor allem nicht oder teilweise erwerbstätige Frauen. Letztere bekommen die Differenz zum Mindestlohn. Mütter in bescheidenen Verhältnissen erhalten einen Zustupf.

Bei der Debatte im Grossen Rat gab es ein Gerangel um den Zeitpunkt der Einführung. Der Staatsrat schlug den 1. Januar 2012 vor. Früher sei die Einführung technisch kaum umzusetzen. Die SP hielt am ursprünglichen Datum, dem 1. Juli, fest, die CVP forderte gar den 1. März als Startdatum. Schliesslich einigte sich der Rat auf den 1. Juli, im Vertrauen darauf, dass die mit der Umsetzung betraute AHV-Ausgleichskasse bis dann technisch dazu in der Lage ist.

Es wurde knapp, räumte Herren ein. «Die Herausforderung war, das Programm rechtzeitig einführen zu können.» Doch es scheint zu klappen. Das Computersystem wurde getestet. Um die Aufgabe innert Frist zu erledigen, wurde zusätzliches Personal eingesetzt, der Kanton habe für die Einführung zwei weitere Stellen geschaffen, so Herren.

Kosten sind geschätzt

Eine Schätzung der zu erwartenden Kosten ist schwierig. Sozialdirektorin Anne-Claude Demierre rechnet mit 2,4 Millionen Franken für das laufende Jahr. Für das Budget 2012 hat sie 4,6 Millionen Franken eingesetzt. In der Botschaft zur Vorlage waren noch 4,9 Millionen vorgesehen gewesen. Da die Beiträge nicht ins Budget 2011 aufgenommen wurden, muss die Direktion einen Teil, rund 1,2 Millionen Franken, im Budget einsparen. Ende 2012 werden die Verantwortlichen Kassensturz machen und allfällige Veränderungen am Budget vornehmen.

Für Anne-Claude Demierre sind Mutterschaftsbeiträge wichtig für die Familienpolitik.Bild: Corinne Aeberhard

Kindergeld: Kein Job ist kein Nachteil

Im Kanton Freiburg erhalten auch nichterwerbstätige Mütter und Adoptivmütter Geld vom Staat. Sie müssen mindestens ein Jahr im Kanton gewohnt haben. Mütter ohne Job vor der Geburt erhalten 98 Tagessätze zu 38.20 Franken. Müttern, die vor der Geburt eine Arbeit hatten, deren Lohn aber unter diesem Satz liegt, wird dieser aufgerundet. Gleiches gilt für Adoptivmütter mit kleinen Kindern. Schliesslich erhalten Mütter in bescheidenen Verhältnissen weiterhin eine Unterstützung; sie wird um 10 Prozent erhöht. Von dieser 1992 eingeführten ergänzenden Leistung profitieren zurzeit rund 160 Mütter.

Rechnerisch haben jene Eltern einen Anspruch auf einen mindestens reduzierten Beitrag, deren Kind ab 25. März geboren wurde. Zuständig für die Bearbeitung der notwendigen Formulare ist die AHV-Ausgleichskasse. Bei ihr muss sich melden, wer Anspruch erhebt. Das Problem: «Wir haben keine Instrumente, um herauszufinden, wer auf welche Leistungen Anspruch hat», sagte Staatsrätin Anne-Claude Demierre. Der Kanton lanciert eine Infokampagne. Formulare und Auskünfte gibt es auf der Homepage der AHV-Kasse unter www.caisseavsfr.ch.

Übrigens: Mehrlingsgeburten werden als einzelner Fall behandelt. fca

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