Laut Staatsrat hat der Kanton Freiburg in den 1990er-Jahren begonnen, den minimalen Raumbedarf der Fliessgewässer festzulegen und zu reservieren. Dies sei bisher in 25 der 103 betroffenen Gemeinden geschehen. «Die Tatsache, dass die Zahl der Überschwemmungen in den letzten Jahren zugenommen hat, kann nicht mit der Einführung des neuen Ansatzes zusammenhängen, da die Umsetzung erst begonnen hat. Die Folgen werden erst in einigen Jahren spürbar sein. Die letzten Hochwasserschäden sind vielmehr auf die früheren Wasserbauprojekte zurückzuführen», schreibt der Staatsrat.
Keine zusätzliche Studie
Er ist zwar bereit, dem Grossen Rat die Annahme des Postulates zu empfehlen. Er will aber keine zusätzliche Studie ausarbeiten, wie dies die Überweisung des Postulates zur Folge hätte. Stattdessen soll der Rat die vorliegende Antwort als Bericht zur Kenntnis nehmen. Das Kantonsparlament wird den Vorstoss in einer der nächsten Sitzungen behandeln. az