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Gefährliches Überholmanöver in Schiffenen: Autofahrer freigesprochen

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Ein Velofahrer hatte einen Autofahrer angeklagt, der ihn zwischen Schiffenen und Düdingen gefährlich überholt haben soll. Jetzt wurde der Autofahrer vom Polizeigericht Sense aber freigesprochen.

Wegen eines Vorfalls im Mai 2021 zeigte ein Rennvelofahrer einen Autofahrer an, der ihn laut seinen Aussagen während eines Überholmanövers zwischen Schiffenen und Düdingen sekundenlang angehupt und ihn anschliessend durch ein gefährliches Manöver fast zu Fall gebracht habe. Per Strafbefehl wurde der 61-jährige Autofahrer daraufhin wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln zu einer Busse von 1200 Franken und einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 160 Franken verurteilt. Der Autofahrer erhob Einsprache gegen das Urteil und zog den Fall weiter vor das Polizeigericht des Sensebezirks (die FN berichteten). Das Gericht hat nun entschieden, dass der Autofahrer freizusprechen ist. Das ist dem schriftlichen Urteil von Polizeirichterin Caroline Gauch zu entnehmen.

Der Vorfall

Im Frühling 2021 waren zwei befreundete Rennvelofahrer zusammen zwischen Schiffenen und Düdingen unterwegs. Vor den beiden befanden sich zwei E-Bike-Fahrer, die langsamer fuhren als die Rennvelos. In der Folge setzte das vordere Rennvelo zum Überholmanöver an. Gleichzeitig fuhr auf der gleichen Fahrbahn ein Automobilist. Laut den Aussagen der beiden Rennvelofahrer hupte der Autofahrer während mehrerer Sekunden, als er an der Velogruppe vorbeifuhr. Anschliessend, so die Beschuldigung weiter, sei der Autofahrer absichtlich auf die rechte Seite gesteuert, habe dabei den vorderen Rennvelofahrer touchiert und ihn fast zu Fall gebracht. Die Geschichte des Autofahrers klingt ganz anders: Er sei erschrocken, weil der vordere Rennvelofahrer ohne Vorwarnung auf seine Fahrbahn geraten sei. Er habe weder gehupt noch absichtlich einen Schwenker nach rechts vollzogen. Vielmehr sei er zur Fahrbahnmitte hin ausgewichen, um den Rennvelofahrer nicht zu erfassen.

Das Urteil

Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft spricht das Sensler Polizeigericht den Autofahrer frei. Die Urteilsbegründung fokussiert sich im Wesentlichen auf zwei Punkte. Zum einen könnten die Aussagen der beiden involvierten Rennvelofahrer «weder als schlüssig noch als widerspruchsfrei bezeichnet werden». Die Aussagen der beiden Rennvelofahrer, «welche zusammen trainieren und offenbar eine freundschaftliche Beziehung zueinander pflegen» seien widersprüchlich und wenig plausibel, so die Begründung. Zum anderen bezweifelt das Gericht stark, dass der Rennvelofahrer beim Überholen des E-Bikes den Velostreifen nicht verlassen hat. Dies, weil es aus Platzgründen kaum möglich sei, dass ein E-Bike und ein Rennvelo nebeneinander genügend Platz auf dem Velostreifen haben.

Zusammenfassend sei davon auszugehen, dass es «weder zu einem ‹Schwenker nach rechts› noch zu einem Touchieren und damit zu einer vorsätzlichen groben Verkehrsverletzung (…) gekommen ist». Der beschuldigte Autofahrer wird somit freigesprochen. Die Verfahrenskosten in der Höhe von 700 Franken werden dem Kanton Freiburg auferlegt. Ausserdem erhält der beschuldigte Autofahrer eine Entschädigung in der Höhe von rund 3000 Franken.

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