Die Aarhus-Konvention ist ein 2001 in Kraft getretenes Übereinkommen der Wirtschaftskommission für Europa über den Zugang zu Informationen, über die Öffentlichkeitsbeteiligung und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Der Freiburger Grosse Rat hat diese im Herbst 2016 ins kantonale Gesetz über die Information und den Zugang zu Dokumenten integriert; Anfang 2017 ist es in Kraft getreten (die FN berichteten). Nun hat der Staatsrat den Vorentwurf zur entsprechenden Verordnung in die Vernehmlassung geschickt, wie er gestern mitteilte.
jcg