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Ab 1. August braucht es den Gebäudeenergieausweis

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 Das Freiburger Stimmvolk hatte letzten November das neue Energiegesetz noch gebremst. Es war nicht bereit, ein generelles Verbot von Elektroheizungen in Freiburger Gebäuden zu akzeptieren. Der Staatsrat hat daraufhin einen neuen Entwurf ohne den Artikel über die Elektroheizungen vorgelegt. Der Grosse Rat hat dem im Mai zugestimmt, und da auch kein Referendum mehr einging, tritt das Gesetz nun am 1. August in Kraft.

Wesentliches Element des neuen Energiegesetzes ist, dass bei Besitzerwechseln von Liegenschaften neu ein Gebäudeenergieausweis verlangt wird. Gewisse Ausnahmen gibt es aber auch da. Weiter müssen gemäss Energiegesetz neue Anlagen zur Wassererwärmung mindestens zur Hälfte mit erneuerbaren Energien gespiesen werden. Auch Beleuchtungen müssen energieeffizient, umweltschonend und bestimmungsgerecht betrieben werden. Ferner wird die Vorbildrolle der öffentlichen Körperschaft gestärkt, betont die Volkswirtschaftsdirektion in einer Mitteilung.

Für sie ist das neue Energiegesetz ein weiterer Schritt auf dem Weg zur 4000-Watt-Gesellschaft, die Freiburg bis 2030 sein will. Als Nächstes wird eine Änderung des Energiereglementes in Vernehmlassung gegeben. uh

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