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Ab dem 1. Juli gilt das Rauchverbot in öffentlich zugänglichen Räumen

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freiburg Die Inkraftsetzung des kantonalen Gesetzes zum Schutz vor dem Passivrauchen bedeutet, dass ab Juli 2009 Orte wie Verwaltungsgebäude, Gemeinderäume, Freizeiteinrichtungen und Geschäfte rauchfrei sein werden.

Der Staatsrat hatte schon früher beschlossen, dass das Rauchverbot in den Gastbetrieben erst anfangs 2010 eingeführt werden muss. Fumoirs dürfen dann bis zu einem Drittel der Betriebsfläche, maximal 60 Quadratmeter, umfassen. Dies hat Gesundheitsdirektorin Anne-Claude Demierre am Montag vor den Medien bekannt gegeben. wb

Berichte Seite 2

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