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Ab nächstem Schuljahr können die Freiburger Schülerinnen und Schüler die Jokerkarte ziehen

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Vier freie Halbtage übers Jahr verteilt: Dies gewährt der Grosse Rat den Freiburger Schülerinnen und Schülern. Jetzt ist klar, dass die Jokertage bereits im nächsten Schuljahr eingeführt werden.

Die Einführung von vier frei wählbaren freien Halbtagen an den obligatorischen Schulen des Kantons war vor einem Jahr noch sehr umstritten gewesen. Mit 44 gegen 38 Stimmen hatte der Grosse Rat damals eine Motion der Grossrätinnen Susanne Schwander (FDP, Kerzers) und Eliane Aebischer (SP, Düdingen) gutgeheissen und somit dem Prinzip der Jokertage zugestimmt. Dabei spiegelte sich wieder, dass Jokertage vor allem in der Deutschschweiz verbreitet sind: 15 Deutschschweizer Kantone kennen diese Regelung bereits, in der Westschweiz hingegen nur Jura. Auch innerhalb des Kantons Freiburg kam der Widerstand vor allen aus dem französischsprachigen Kantonsteil.

Am Dienstag hat der Grosse Rat nun die entsprechende Änderung im Schulgesetz genehmigt. In einem neuen Absatz heisst es: «Nach vorgängiger Benachrichtigung können Eltern ihr Kind ohne Angabe von Gründen vier halbe Tage pro Schuljahr nicht zur Schule schicken.» Der Grosse Rat hat die Gesetzesänderung mit 72 gegen 17 Stimmen bei sieben Enthaltungen genehmigt. Die Nein-Stimmen kamen hauptsächlich aus dem FDP- und zum Teil aus dem SVP-Lager.

Informatiklösung bereit

Der Grosse Rat hat gegenüber dem Entwurf des Staatsrats eine Änderung vorgenommen. Ursprünglich hiess es, der Staatsrat bestimme über das Inkrafttreten des Gesetzes. Die Ratskommission aber verlangte, dass die neue Regelung schon für das Schuljahr 2022-2023 gilt. Dem konnte sich auch der Staatsrat anschliessen. Vor einem Jahr hatte Erziehungsdirektor Jean-Pierre Siggen (Die Mitte) noch gesagt, es brauche Geduld. Erst müssten die Lehrkräfte mit einer Informatiklösung ausgestattet sein, um diese Jokertage zu erfassen. Am Dienstag nun verkündete er, man habe ihm versichert, dass die technische Anpassung bis nächsten Sommer kein Problem darstelle.

«Nach der Annahme der Motion stellte sich die Frage nicht mehr, ob die Jokertage kommen: Es geht nur noch um die Art und Weise der Einführung», sagte Kommissionssprecher Olivier Flechtner (SP, Schmitten). Ein Meinungsumschwung hat seit letztem Jahr unter anderem bei der Lehrerin und Grossrätin Martine Fagherazzi (SP, Ecuvillens) stattgefunden: «Bei der Abstimmung über die Motion enthielt ich mich der Stimme. Nun aber sehe ich die Jokertage viel positiver», sagte sie.

Details im Reglement

Zur Akzeptanz der Jokertage hat beigetragen, dass der Staatsrat dem Parlament auch die Anpassung im Schulreglement vorgelegt hat, in welchem die Einzelheiten der Umsetzung geregelt sind. «So wissen wir, wie das Endprodukt aussieht», lobte Grossrätin Eliane Aebischer. Das Reglement hält fest, dass der Bezug von Jokertagen sieben Tage vorher angekündigt werden muss. «So kann niemand am Morgen entscheiden, er gehe nicht zur Schule, weil er einfach keine Lust hat», meinte Aebischer. Sie empfindet es auch als positiv, dass etwa der erste Schultag oder Prüfungstermine für den Bezug der Jokertage gesperrt sind und dass die Schuldirektionen selber weitere Sperrtage festlegen können, wie beispielsweise für die Solennität in Murten.

«Es findet eine Entkriminalisierung von erfundenen Abwesenheiten statt», meinte Flavio Bortoluzzi (SVP, Muntelier). Urs Perler (ML CSP, Schmitten) fügte hinzu: «Ich habe lieber ehrliche Jokertage als unehrliche Krankheitstage.» Esther Schwaller-Merkle (Die Mitte, Düdingen) ergänzte: «Man hat bis jetzt die Gesellschaft zur Unehrlichkeit gezwungen. Nun setzt man auf die Eigenverantwortung von Eltern und Schülern.»

Zum Gesetz

Jokertage unter bestimmten Bedingungen

Freiburg wird mit der Änderung des Gesetzes über die obligatorische Schule der 17. Kanton, der Jokertage einführt. Das System variiert von Kanton zu Kanton. So gibt es Unterschiede in der Anzahl der halben oder ganzen Tage. Freiburg hat sich für vier halbe Tage entschieden, dies im Gesetz festgehalten und das Schulreglement angepasst. Mindestens sieben Tage vorher müssen Eltern den Bezug solcher Jokertage bei der Schule anmelden. In einer ersten Fassung war noch von drei Tagen Vorlaufzeit die Rede gewesen, nach der Vernehmlassung wurde diese Frist aber erhöht. Gesuche können auch abgelehnt werden, etwa wenn eine Schülerin oder ein Schüler schon zu viele ungerechtfertigte Abwesenheiten hat. Die Möglichkeit eines Rekurses ist nicht vorgesehen. Der Kanton hält fest, dass Jokertage nicht am ersten Tag des Schuljahres und an offiziellen Prüfungsterminen bezogen werden können, und auch die Schuldirektion kann besondere Anlässe festlegen, an denen Jokertage nicht gelten. Die Tage können nicht kumuliert und auf das nächste Schuljahr übertragen werden. Die Eltern tragen die Verantwortung, dass ihre Kinder den Lernstoff nachholen. uh

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