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Ab welcher Gebäudegrösse braucht es einen Lift?

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Autor: walter buchs

freiburg Gemäss dem seit einem Jahr gültigen kantonalen Raumplanungs- und Baugesetz müssen Wohngebäude mit acht und mehr Wohneinheiten den Vorschriften für behindertengerechtes Bauen entsprechen. Das Bundesgesetz schreibt vor, dass dies bei mehr als acht Wohneinheiten der Fall sein soll.

SVP-Grossrat Joe Genoud aus Châtel-St-Denis hatte mit einer Motion eine Gesetzesänderung verlangt. Er möchte, dass der Geltungsbereich des entsprechenden Artikels auf Wohngebäude mit sechs und mehr Wohneinheiten bei drei oder mehr Stockwerken ausgedehnt wird. Nach seiner Meinung wäre dies ein Beitrag an die Integration gehbehinderter Personen in die Gesellschaft. Angesichts der Alterung der Bevölkerung rechfertige sich der Vorschlag. Die Mehrkosten wären im Verhältnis zur Gesamtinvestition vernachlässigbar.

Gegen erneute Gesetzesänderung

Der Staatsrat beantragt dem Grossen Rat, die Motion abzulehnen. Im vergangenen Jahr hatte SP-Grossrat René Thomet aus Villars-sur-Glâne einen ähnliche Vorschlag eingebracht, ohne allerdings die Anzahl der Wohnstockwerke zu berücksichtigen. Schon damals hatte der Staatsrat gesagt, dass er gegen eine Gesetzesänderung sein, solange das kantonale mit dem übergeordneten Recht übereinstimme. Der Grosse Rat war ihm in der Argumentation gefolgt.

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