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Abbau von Baumaterialien wird in nachhaltige Entwicklung eingebettet

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Autor: walter buchs

Die Rahmenbedingungen für den Abbau von Baumaterialien auf Freiburger Boden erfahren nächstens tiefgreifende Veränderungen. Einerseits wird das Anfang Jahr vom Grossen Rat grundlegend revidierte Raumplanungs- und Baugesetz (RPBG) auf den 1.1.2010 in Kraft treten. Andererseits ist der Sachplan «Materialabbau» (SaM) auf den neuesten Stand gebracht worden. Zusammen mit den dadurch bedingten Anpassungen des kantonalen Richtplans (KantRP) ist er bis zum 27. Juli in die Vernehmlassung geschickt worden (siehe Kasten).

Schwierige Interessenabwägung

«Die Festlegung der Prioritäten für den Sand-, Kies- und Felsgesteinabbau geht aus einem schwierigen Kompromiss zwischen der Natur, der Umwelt, der Siedlungsentwicklung, den anderen konkurrierenden Bodennutzungen und dem Bedarf hervor, die Versorgung mit Baumaterialien sicherzustellen.» Dies hat Staatsrat Georges Godel am Mittwoch in Freiburg bei der Vorstellung der in die Vernehmlassung geschickten Dokumente festgestellt.

Der Vorsteher des Bau- und Raumplanungsamtes, Hubert Dafflon, wies darauf hin, dass der SaM zusammen mit dem RPBG und dem KantRP Teil eines umfassenden Planungssystems sei. Er ergänzte: «Der Sachplan ?Materialabbau? ist ein Informations- und Koordinationsinstrument, das sich an die Gemeinden, die kantonalen Amtsstellen und auch Private richtet, die mit dem Materialabbau beschäftigt sind.» Zudem räumt Hubert Dafflon ein, dass dieses technische Dokument im rechtlichen Sinne nicht verbindlich ist. Bei der Umsetzung in die Ortsplanung hat es für die Gemeinden aber verbindlichen Charakter.

Das in die Vernehmlassung geschickte Dokument enthält drei Abschnitte. Im ersten Kapitel geht es um Grundlagedaten und die Rolle des Sachplans. Daraus geht unter anderem hervor, dass sich in 59 Gemeinden Kiesgruben befinden, davon heute 13 im Sense- und 6 im Seebezirk. Für jede betroffene Gemeinde folgen dann eine Übersichtskarte und ein Blatt für jeden einzelnen Sektor. Ein sehr kurzes Kapitel mit Gesamtkarte ist dem Felsgestein gewidmet.

Vorkommen und Prioritäten

Jeder potenziell abbaubare Sektor wurde, wie Projektleiter Christophe Dénervaud gestern vor den Medien erklärte, nach zwei verschiedenen Kriterienfamilien beurteilt. Der SaM informiert somit nicht nur darüber, wo sich die abbaubaren Materialvorkommen befinden, sondern er definiert auch die Prioritäten für deren Abbau. Dabei trägt er nicht bloss dem gesamtkantonalen Materialbedarf Rechnung, sondern berücksichtigt ebenfalls den Bedarf nach Bezirk. Von den insgesamt 174 m3 festgestellten abbaubaren Kiesvorkommen sind somit für die kommenden 40 Jahre knapp 62 Mio. m3 in erster Priorität festgelegt, dies bei einem Jahresbedarf von 1 Mio. m3.

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