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Abbau von Sportstunde verteidigt

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Abbau von Sportstunde verteidigt

Reduktion der Stundentafel aus finanziellen Gründen

Der Staatsrat ist der Meinung, dass er mit dem Abbau einer Stunde Sport an den Gymnasien die entsprechende Bundesordnung nicht verletzt. Die Kürzung sei auch von Kompensationsmassnahmen begleitet. Die Regierung ist der Ansicht, dass sie auf den Entscheid nicht zurückkommen muss.

Die Bundesverordnung über die Förderung von Turnen und Sport verlangt von den Kantonen, dass «an den Schulen der Primar- und Sekundarstufe I sowie an den allgemeinbildenden Schulen der Sekundarstufe II im Rahmen der ordentlichen Unterrichtszeit durchschnittlich wöchentlich drei Lektionen Sportunterricht erteilt werden.» Eine der drei Lektionen kann allerdings mit zusätzlichen Sportaktivitäten kompensiert werden. Aber auch diese müssen obligatorisch, im Stundenplan aufgeführt sein und von qualifizierten Lehrpersonen geleitet werden.

Beitrag zur Gesundheitsförderung

Im Rahmen der Massnahmen zur Sanierung der Staatsfinanzen wurde nun vom Staatsrat der Grundsatzentscheid gefällt, die Stundentafel des Gymnasialunterrichts zu reduzieren. Um das Gleichgewicht zwischen den einzelnen Fächern zu gewährleisten, ist auch die Kürzung der Dotation beim Sport vorgesehen.

Grossrat Jean Bourgknecht (CVP, Freiburg) stellte nun in einer Anfrage an den Staatsrat fest, dass der Vorstand der Gruppierung «Sport» im Kantonsparlament über den diesbezüglichen Entscheid der Regierung «sehr besorgt» ist. Der Entscheid sei in seinen Augen nicht vertretbar, da das einzige Argument, nämlich die Kostenersparnis, gar nicht bewiesen sei. Die Förderung der sportlichen Tätigkeit, auch wenn sie zunächst kostspielig erscheine, zahle sich langfristig aus, da sie die Gesundheitskosten zu senken vermöge.
In der Begründung der Anfrage hält Grossrat Bourgknecht zudem fest, dass eine regelmässige sportliche Betätigung die Sozialisierung und das seelische Gleichgewicht fördere. Sie verbessere auch die Konzentrationsfähigkeit der Schüler. Mehrere Studien hätten zudem gezeigt, dass die im schulischen Rahmen ausgeübten Aktivitäten einen direkten Zusammenhang mit dem späteren Verhalten der Schülerinnen und Schüler hätten.

Verstoss gegen Bundesrecht?

Grossrat Bourgknecht weist auch auf das Bundesrecht hin und erwähnt, dass eine entsprechende Klage im Kanton Luzern gutgeheissen wurde. In der soeben veröffentlichten Anfrage entgegnet der Staatsrat, dass die körperliche Betätigung nur einen Teil des Ziels erreicht, welches im Bundesgesetz zur Förderung von Turnen und Sport definiert ist. Betrachte man zudem die Dotation des Sports über die vier Jahre Gymnasium verteilt, dann stelle man fest, dass diese neun Prozent des Gesamtunterrichts ausmachten. Bei den künstlerischen Aktivitäten seien es hingegen bloss 4,5 Prozent.

Der Staatsrat bestreitet nicht, dass sportliche Betätigung sich günstig auf die Gesundheit auswirkt. Doch es gebe einerseits auch negative Begleiterscheinungen und andererseits sei nicht zu übersehen, dass die Qualität und der Umfang des Angebots des Sportunterrichts sich ständig verbessert hätten.

Im Interesse der Ausgeglichenheit

Der Staatsrat schliesst seine Überlegungen mit der Feststellung, dass Massnahmen zur Sanierung der Staatsfinanzen unumgänglich seien und er dabei auch auf eine gewisse Ausgeglichenheit achten müsse. Die Kürzung im Bereich Sport beruhe aber nicht nur auf finanziellen Kriterien. Es werde auch berücksichtigt, dass die Schulzeit im Kanton Freiburg bis zur Matura heute immer noch 13 Jahre betrage, während diese in der grossen Mehrheit der Kantone bereits auf 12 Jahre reduziert wurde. Unter Berücksichtigung aller Elemente ist die Regierung der Auffassung, dass ihr Entscheid die Bundesverordnung nicht verletzt. wb

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