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Abfallentsorgung wirft Fragen auf

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Freiburger Staatsrat sieht der neuen Kehrichtbeseitigungspraxis gelassen entgegen

Weil die Abfallverbrennungsanlage in Châtillon (Uidef) frühestens Anfang 2001 in Betrieb genommen werden kann, sieht sich der Kanton Freiburg ausserstande, seinen Kehricht wie gesetzlich vorgesehen schon heute in Rauch aufgehen zu lassen. Der Abfall wird in Ballen gepresst auf der Deponie Sorval in Châtel-St-Denis zwischengelagert. Dieses Vorgehen warf bei den Grossräten Markus Bapst (cvp, Düdingen) und Rudolf Vonlanthen (csp, Giffers) Fragen auf.

Die beiden Grossräte zeigten sich in einer Schriftlichen Anfrage zuhanden des Staatsrates besorgt über die Einhaltung des ab dem 1. Januar 2000 gültigen Deponieverbotes. Deshalb wollten sie von der Kantonsregierung wissen, ob er die Verlängerung der Ablagerung von Abfällen in der Deponie Sorval bewilligt habe. Ferner interessierte die beiden, wie der Staatsrat das Deponieverbot ab dem 1. April sicherstellen wolle. Weitere Fragezeichen setzten Bapst und Vonlanthen hinter die Preisgestaltung der Kosten für die Kehrichtballen sowie deren Transport und Lagerung auch in Châtillon.

Bund zeigt «gewisses Verständnis»
und droht mit Massnahmen

In seiner Antwort stellt der Staatsrat fest, dass das Bundesamt für Umweltschutz (Buwal) für die Fristverlängerung «ein gewisses Verständnis» gezeigt, aber gleichzeitig darauf hingewiesen habe, dass diese Fristerstreckung nicht länger als bis zum 31. März dauern sollte. Falls der Kanton Freiburg seinen Kehricht auch nach diesem Termin bei der Sorval zwischenlagern sollte, würde sich Freiburg laut Buwal «gewissen Zwangsmassnahmen aussetzen». Dies beträfe gemäss Staatsrat insbesondere den Bereich der erwarteten Subventionen zugunsten der Abfallverbrennungsanlage in Châtillon.

Was die Überwachung des Deponieverbots angeht, so kommt der Staatsrat zum Schluss, dass in dieser Hinsicht keinerlei Probleme auftreten dürften: «Da die Standorte der Zwischenlager klar definiert sind, ist die Kontrolle der in provisorischen Depots oder in gesonderten Kammern der Deponie gelagerten Abfälle einfach durchzuführen.»

Kehricht-Export käme zu teuer

Die von Markus Bapst und Rudolf Vonlanthen aufgeworfene Frage, ob das Deponieverbot nicht auch durch eine (vorübergehende) Entsorgung der Siedlungsabfälle ausserhalb des Kantons hätte eingehalten werden können, hat sich der Staatsrat ebenfalls gestellt und mit nein beantwortet: Zwar existieren namentlich im Raum Zürich diverse Kehrichtverbrennungsanlagen, die noch über freie Kapazitäten verfügen, doch die budgetierten Entsorgungskosten von 250 Franken pro Tonne veranlassten die Freiburger Regierung, den Gedanken an einen temporären Abfall-Export wieder fallen zu lassen.

Der Preis für das Verpacken des Abfalls in Plastikballen und dessen Lagerung in der Deponie Sorval liegt nach Ansicht der Kantonsregierung günstiger als die Kosten, welche den Gemeinden für den Abtransport ihres Abfalls in ausserkantonale Anlagen entstanden wären. Die Verpackung und spätere Verbrennung des Kehrichts wird bis zum 1. Januar 2002 – dem Zeitpunkt der vollen Inbetriebnahme der Uidef – 200 Franken pro Tonne betragen (siehe Kasten). Verschiedene Abklärungen haben ergeben, dass ab dem 1. Januar übernächsten Jahres 155 Franken pro Tonne bezahlt werden müssen.
Sobald «Châtillon» den Betrieb aufnimmt, wird der Freiburger Abfall dort für 155 Franken pro Tonne verbrannt werden können. Dieser Preis steht fest, wie der Staatsrat versichert, auch unter Berücksichtigung der Einführung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) und der Liberalisierung des Strommarktes.

Kein öffentliches Ärgernis

Die Befürchtungen, welche die zwei Grossräte im Zusammenhang mit der Lieferung und Lagerung der Abfälle hegen, teilt der Staatsrat nicht: «Die Beeinträchtigung der Landschaft wird gering sein, da ein Grossteil des Lagergutes sich innerhalb des Profils der Deponie der Sorval befindet und zudem durch einen Baumgürtel geschützt werden wird.

Die am besten sichtbaren Teile dieses Zwischenlagers werden nur zwischen Ende 2000 und Anfang 2001 zu sehen sein», hält der Staatsrat fest. Zwischen Juli und Dezember 2001 können nach Ansicht der Experten
50000 Tonnen Kehricht vernichtet werden. «Diese Kapazität reicht aus, um die bei der Sorval zwischengelagerten Ballen und den Grossteil des in der Reaktordeponie von Châtillon aufbewahrten Sperrgutes zu verbrennen», versichert der Staatsrat.
Bis Ende 2001 könne der anfallende Abfall voll von der Uidef übernommen und ab Januar 2002 mit dem Rest des noch zwischengelagerten Abfalls verbrannt werden.

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