An der Daillettesstrasse nahe der Firma Polytype in Freiburg stehen drei Arbeiterhäuser, die um 1900 entstanden sind. Die Besitzer wollten sie abreissen, um zwei neue Gebäude und ein Parking zu erstellen. Das missfiel der Stadt: Zusammen mit demkantonalen Kulturgüteramt beschloss sie, die Häuser vorzeitig unter Schutz zu stellen und so den Abbruch zu verhindern. «Normalerweise geschieht das mit der Revision des Ortsplans», sagt Stanislas Rück, Vorsteher beim Amt für Kulturgüter. Die Besitzer wehrten sich mit einer Einsprache. Sie blitzten aber beim Kantonsgericht ab, wie der Fernsehsender La Télé am Donnerstagabend berichtete. «Das freut uns», sagt Rück. Denn das Quartier an der Daillettesstrasse, das auf Boden von Freiburg und Villars-sur-Glâne steht, befindet sich im Inventar der schützenswerten Ortsbilder. «In Freiburg gibt es wenige Gebäude aus dieser Zeit.»Gemäss La Télé wollen die Besitzer den Kantonsgerichtsentscheid beim Bundesgericht anfechten. «Unsere Argumentation ist solide, aber es besteht immer ein Risiko, dass das Bundesgericht anders entscheidet», so Rück. mir
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