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Absage an Gelder für Schweineställe

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Bis 2018 haben Landwirte Zeit, ihre Schweineställe an neue Vorschriften anzupassen. So muss beispielsweise für Schweine von 60 bis 110 Kilogramm neu eine Fläche von 0,9 Quadratmetern und nicht mehr nur von 0,6 Quadratmetern wie heute zur Verfügung stehen. Bei Sauen steigt die Fläche von 1 Quadratmetern auf 2,5 Quadratmeter.

Diese Anforderungen stellen verschiedene Landwirte vor grosse Probleme, hielten die Grossräte René Kolly (FDP, Le Mouret) und Dominique Zamofing (CVP, Posieux) in einer Motion fest. Sie weisen auf die Bedeutung der Schweineproduktion für die Freiburger Landwirtschaft hin, und sie befürchten, dass durch die Anpassung der Schweineställe an die Normen oft die Einstellung oder Reduktion der Schweinefleischproduktion droht.

Aus diesem Grund fordern die beiden Grossräte vom Staatsrat die Bereitstellung von Investitions- oder Sanierungsbeiträgen, auf deren Rückzahlung die öffentliche Hand von vornherein verzichtet. Diese Beiträge sollten während eines Zeitraums von 2016 bis 2019 bereitgestellt werden, und sie sollten auch rückwirkend gelten, damit laufende Projekte nicht benachteiligt würden.

Vier Gründe gegen Finanzhilfe

Der Staatsrat hat für diese Forderung kein Gehör. In seiner Antwort empfiehlt er dem Grossen Rat, die Motion abzulehnen. Er führt in seiner Antwort vier Punkte auf, warum er dagegen ist, eine Finanzhilfe für Schweinefleischproduzenten einzuführen.

Ein Jahr vor Ende der Übergangsfrist würde eine neue Finanzhilfe eine Ungleichbehandlung gegenüber den vorausschauenden Betrieben schaffen, die bereits die notwendigen Investitionen getätigt haben. Grundsätzlich könnten Investitionen nicht rückwirkend gewährt werden.

Weiter weist der Staatsrat darauf hin, dass in bestimmten Fällen nicht die Finanzierung die grösste Herausforderung für die betroffenen Landwirte ist, sondern Probleme im Zusammenhang mit den Raumplanungsvorschriften. Beispielsweise stellt sich in gewissen Fällen die Frage der Landwirtschaftszonenkonformität von Schweineställen.

Der Staatsrat weist darauf hin, dass Schweinefleischproduzenten bis heute keine A-fonds-perdu-Beiträge erhalten haben. Würde man solche einführen, so bedingte das eine Neubeurteilung der Unterstützung anderer Bereiche. Schliesslich hält der Staatsrat fest, dass er die Bemühungen der Branchenorganisation zur Erlangung des Labels «Jambon de la borne AOP» unterstützt und dabei bereits einen finanziellen Beitrag leiste.

Projektgruppe leistete Hilfe

Die Motion von Kolly und Zamofing ist nicht der erste Vorstoss, der die neuen Normen für die Schweinehaltung thematisiert. Bereits die Grossräte Gabriel Kolly (SVP, Corbières) und Sébastien Frossard (SVP, Romanens) hatten in einer Anfrage vom Staatsrat wissen wollen, wie der Kanton die Landwirte zur Anpassung an die neuen Normen unterstützt. In seiner damaligen Antwort schrieb der Staatsrat, dass eine Projektgruppe «Schweineställe 2018» gebildet worden sei. Diese hätte den Auftrag, Gesuchsteller bei ihren administrativen Schritten zu begleiten, und zwar sowohl unter dem Blickwinkel der Raumplanung als auch unter jenem der strategischen Führung der Betriebe und ihrer Finanzierung. Auch wurde in Grangeneuve eine Ansprechperson eingesetzt, um die Arbeit der Schweinehalter zu erleichtern und die Abläufe der Verwaltung zu vereinfachen. Diese Struktur habe gute Dienste geleistet und sei von den Landwirten geschätzt worden, so der Staatsrat.

Die Antwort des Staatsrats gibt weiter Auskunft darüber, wie die Situation mit den Schweineställen in der Realität aussieht. Dazu hat das Institut Grangeneuve Anfang 2015 eine Erhebung gemacht. Gemäss dieser gab es 2014 im Kanton Freiburg 367 Schweinehalter mit knapp 60 000 Schweinemastplätzen.

Viele sind schon konform

Gemäss der Umfrage erfüllten 2014 bereits 53 Prozent der Mäster die neuen Normen. Die nichtkonformen Mastbetriebe hätten damals 39 Prozent ausgemacht. Laut Staatsrat werden neun Betriebe die Schweineproduktion 2018 aufgeben. Die meistgenannten Gründe sind: kein Nachfolger, Ende der Berufstätigkeit und veraltete Anlagen.

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