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Abschuss nur in Ausnahmefällen

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Freiburg Geschützte Tierarten wie der Graureiher dürfen nur in Ausnahmefällen abgeschossen werden. Dies hat das Bundesgericht entschieden und damit dem Schweizerischen Vogelschutz (SVS) und Pro Natura Recht gegeben (vgl. FN 6. Oktober 2009). «Das Urteil des Bundesgerichts bestätigt, dass ein Kanton nicht leichtfertig geschützte Arten schiessen lassen darf. Dies ist eine ausgezeichnete Nachricht für den Schutz wildlebender Tiere», hält François Turrian, stellvertretender Geschäftsführer des SVS, in einer Mitteilung fest.

Die Freiburger Fischzuchtbetreiber dürften von nun an nicht mehr einfach auf Vögel schiessen, die sich ihren Anlagen nähern. Das Bundesgericht bestätigte die eidgenössische Jagdgesetzgebung, die festhält, dass bei geschützten Arten nur gezielt einzelne Individuen getötet werden dürfen, wenn sie erheblichen Schaden anrichten. Wie die Umweltverbände betonen, ging die Freiburger Praxis weit über diesen Rahmen hinaus. Es wurden pro Jahr mehr geschützte Vögel getötet, als aufgezogen wurden. ja

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