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Abschuss von fünf Tieren

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Abschuss von fünf Tieren

Regulierung des Steinwildbestandes

Anfang September können fünf Tiere der Steinwildkolonie im Gebiet Dent-de-Lys und Vanil-des-Arses erlegt werden. Interessierte Jäger müssen sich bis zum 1. Juli melden.

Der Staatsrat hat soeben eine Verordnung über die Regulierung des Steinwildbestandes im Jahr 2005 erlassen. In einer Medienmitteilung vom Mittwoch heisst es hiezu, dass der Bestand der 1974 im Gebiet Dent-de-Lys und Vanil-des-Arses (südlich vom Moléson) gegründeten Steinwildkolonie etwa 95 Tiere betrage. Während der letzten Regulierungsjagd im Jahr 2003 seien vier Tiere erlegt worden. Die geringe Ausdehnung des für Steinwild geeigneten Lebensraums in der genannten Region rechtfertige eine erneute Regulierungsjagd.

Für September ist ein
Regulierungsabschuss vorgesehen

Gemäss Verordnung des Staatsra-
tes findet der Regulierungsabschuss vom 5. bis 10. September 2005 statt. Er betrifft fünf Tiere, nämlich drei Geissen im Alter von dreieinhalb Jahren und mehr, einen Bock zwischen drei- und fünfeinhalb Jahren sowie einen Bock der mindestens sechseinhalbjährig ist. Die Abschussgebühr beträgt je nach Tier zwischen 300 und 800 Franken. Die interessierten Jäger müssen sich bis zum 1. Juli beim Amt für Wald, Wild und Fischerei melden. Diejenigen, die sich an der Regulierungsjagd beteiligen können, werden dann ausgelost.

Im Gebiet Vanil Noir und Umgebung gibt es bekanntlich ebenfalls eine Steinwildkolonie. In diesem Frühling wurden dort 172 Tiere gezählt. Dazu kommen die Jungen, die gegenwärtig geboren werden. Seit 1981 finden dort Regulierungsjagden statt, letztmals 1997. In diesem Jahr ist dort kein Abschuss vorgesehen.

Herbst- und Winterjagd 2005

Bei den anderen Jagdbeschlüssen hat der Staatsrat für das laufende Jahr keine Änderungen vorgenommen. Der Abschussplan für den Hirsch bleibt wie bis anhin bei 15 Tieren, davon höchstens fünf Hirsche mit Geweih. Wenn der Abschussplan nach zwei oder wenn nötig drei Wochen noch nicht erreicht ist, wird es eine Nachjagd geben, die dann Mitte November stattfinden würde.

Bei der Wildschweinjagd wird ebenfalls gleich vorgegangen wie im vergangenen Jahr. Dies bedeutet eine vorzeitige Eröffnung der Wildschweinjagd am 1. September und die Möglichkeit für den Abschuss in bestimmten Bergregionen im November und Dezember. Ob die Wildschweinjagd im Flachland bis Ende Januar 2006 verlängert wird, darü-
ber wird aufgrund der erlegten Tiere erst im Dezember entschieden.
2003 wurden im Kanton 28 und im vergangenen Jahr 41 Wildschweine erlegt.

Schliesslich haben auch die Bestimmungen über die Jagd des Rehwilds und anderer Wildarten im Flachland sowie über die Hochjagd keine Änderung erfahren. Diese Jagd wird am 19. September eröffnet. wb

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