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Abseits des Spiels den Fussball geprägt

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 Dass sich ein zunächst unbedeutender Vorgang zu einer veritablen Katastrophe auswirken kann, ist allgemein bekannt. Vor genau 20 Jahren erreichte diese Gesetzmässigkeit auch den Sport–in der Gestalt des belgischen Fussball-Profis Jean-Marc Bosman. Dieser bescherte, indem er ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg provozierte, den bis dahin allmächtigen Sportverbänden einen juristischen «Super-GAU».

Bis zum «Bosman-Urteil» des EuGH war der Name des nicht gerade herausragenden Spielers Jean-Marc Bosman nur Insidern und wohl auch nur in Belgien bekannt. Vor nunmehr über 25 Jahren setzte der belgische Klub FC Lüttich, bei dem Bosman beschäftigt war, die–zunächst eher routinemässig und unbedeutend anmutende–Ursache für die Entwicklungen, die fünf Jahre später den europäischen Fussball erschüttern sollten.

Im Frühjahr 1990 offerierte Bosmans Klub dem Spieler einen neuen Arbeitsvertrag, da dessen damaliger Kontrakt am 30. Juni auslief. Der vorgelegte neue Vertrag beinhaltete massiv schlechtere Konditionen: Das Grundgehalt des Spielers sollte statt zu diesem Zeitpunkt 3000 Euro nur noch etwa 700 Euro betragen. Dem Klub war bewusst, dass sich Bosman unter diesen Umständen auf die Suche nach einem neuen Arbeitgeber machen würde.

Am Anfang stand eine zu hohe Ablösesumme

Im Hinblick darauf setzte der FC Lüttich die Ablösesumme auf rund 300 000 Euro fest–ein für damalige Verhältnisse massiv überhöhter Betrag, der letztlich dazu führte, dass Bosman von keinem anderen Klub ein Angebot erhielt. Lediglich der französische Zweitligist Dünkirchen zeigte ein gewisses Interesse an Bosman, war jedoch nur bereit, an den FC Lüttich 30 000 Euro als Ablösesumme zu bezahlen.

In der Folge kamen Zweifel an der Zahlungsfähigkeit von Dünkirchen auf. Zudem verweigerte der FC Lüttich Bosman die sogenannte «Freigabe», so dass der Transfer letztlich scheiterte. Damit blieb dem Fussballer nur noch der Abstieg in die Amateurliga–oder der Gang zum Arbeitsamt. Jean-Marc Bosman wählte jedoch keine dieser Optionen, sondern den Rechtsweg. Es begann sein Gang durch zahlreiche Gerichtsinstanzen, der am 15. Dezember 1995 mit einem grandiosen Sieg am EuGH enden sollte. Doch dieser wurde teuer erkauft. Jean Marc Bosman investierte sein ganzes Vermögen in Anwälte und Gerichtskosten, verarmte regelrecht, trennte sich von seiner Familie und wurde zum Feindbild der Sportorganisationen.

 Bosman klagte zunächst gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber FC Lüttich und gegen den belgischen Fussballverband. Später wurde auch die Uefa mit in den Rechtsstreit hineingezogen. Primär verlangte der Spieler Ersatz des Schadens, der ihm als Folge des damals geltenden Transfersystems, das ihn in die Arbeitslosigkeit getrieben hatte, entstanden war. Vor allem war seine Klage aber auch gegen das von der Uefa vorgegebene Ablösesystem gerichtet; dieses wurde von den Anwälten Bosmans als nichtig qualifiziert. Im Zuge der rechtlichen Auseinandersetzungen in Belgien legte schliesslich ein Berufungsgericht dem EuGH die europarechtlichen Fragen des Falles zum Vorabentscheid vor.

Bosman sah durch das Transfer- und Ablösesystem die europarechtliche Grundfreiheit der Arbeitnehmerfreizügigkeit verletzt, da er daran gehindert war, völlig frei mit einem neuen Arbeitgeber ein Anstellungsverhältnis einzugehen. Zudem griff er die «Ausländerklauseln» der Uefa als diskriminierend an–mit diesen hatte die Uefa die Zahl ausländischer Spieler bei bestimmten Fussballmatches beschränkt, so dass es für die Klubs unattraktiv war, Fussballer aus anderen EU-Staaten anzustellen.

 Die Sportverbände unterschätzten das Verfahren vor dem EuGH massiv. Dies dürfte sich geändert haben, als Generalanwalt Carl Otto Lenz seine Schlussanträge im Bosman-Verfahren vorlegte; diese wiesen klar auf einen bevorstehenden Sieg des Fussballers hin. Das Urteil des Gerichtshofes kam dann bereits drei Monate nach Bekanntwerden der Schlussanträge. Die Verbände und Klubs hatten damit kaum mehr Zeit, effektiv zu reagieren.

Eine schallende Ohrfeige

 Am 15. Dezember 1995 wurde das Urteil gefällt, das eine schallende Ohrfeige vor allem für die Uefa und ihr Transfersystem bedeutete. Und es machte den ehemaligen, unauffälligen Spieler zum bekanntesten Fussballer, der je einen Sieg ausserhalb des Spielfelds errungen hatte. Das EuGH-Urteil, das vor 20 Jahren erging, war zwar bei weitem nicht der einzige Entscheid des Gerichtshofes mit Bezug zum Sport, aber derjenige, der bisher am meisten Aufmerksamkeit auf sich gezogen hat. Er wies erhebliche präjudizierende Wirkung auf.

Die Folgen des Urteils waren für den organisierten Sport einschneidend. Es bewirkte letztlich die Abschaffung des Transfersystems in der damals in Europa bekannten Form–sogar für die Schweiz. Obwohl nicht direkt betroffen, sah sich die Fussball-Nationalliga veranlasst, ihr Transfersystem ebenfalls zu revidieren. Die damalige Transferordnung wäre sonst wohl früher oder später als persönlichkeitsbeschränkend qualifiziert worden.

 Ein Nachahmer Bosmans, der einen «Musterprozess» zu riskieren bereit gewesen wäre, hätte sich wohl auch in der Schweiz finden lassen. Jean-Marc Bosman, der letztlich das bedeutendste Kapitel Sportrechtsgeschichte in Europa schrieb, konnte trotz des Prozesserfolgs in Luxemburg nicht wieder im Profifussball Fuss fassen. Sein Name wird aber immer für hartnäckigen und entschiedenen Kampf ums Recht stehen–ohne Rücksicht auf persönliche Verluste. Mit seinen Leistungen auf dem Rasen hingegen schaffte er es nie in die Schlagzeilen. Si

 

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