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Absicht oder Ahnungslosigkeit?

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«Kann man dem 60-jährigen Angeklagten, der verschiedene Unternehmen geführt hat, glauben, dass er keine Ahnung von Buchhaltung hat?» Diese rhetorische Frage brachte den roten Faden der Anklage auf den Punkt. Generalstaatsanwalt Fabien Gasser zeigte ges-tern vor dem Wirtschaftsstrafgericht des Kantons Freiburg auf, wie der Gründer und Direktor der Multimediaschule Emaf seiner Meinung nach gezielt private Rechnungen über das Konto der Schule laufen liess. So seien über die Jahre Rechnungen in der Höhe von insgesamt 304 000 Franken falsch verbucht worden–in betrügerischer Absicht.

Telefone der Töchter

«Als die Sekretärin ihn darauf ansprach, dass die Telefonrechnungen seiner Töchter keine beruflichen Auslagen seien, sagte er, er benütze diese Telefone ab und zu für berufliche Anrufe», sagte Gasser. «Er hatte eine Antwort auf alles.» Der Revisor habe Rechnungen beanstandet: Eine Ferienwoche in Zermatt beispielsweise wollte er nicht als berufliche Auslage gelten lassen. «Über die Rechnung wurde diskutiert, trotzdem wurde sie am Schluss von der Schule beglichen», sagte Gasser. «Das zeigt: Der Direktor entschied, welche Rechnung als beruflich und welche als privat galt.»

Mildernde Umstände

Der Revisor habe 2005 Rechnungen in der Höhe von 124 000 Franken beanstandet. «Die Verwaltungsratsmitglieder haben diesen Brief nie zu Gesicht bekommen.» Vielmehr habe der Direktor dem Verwaltungsrat vorgeschlagen, den Revisor zu wechseln.

Der Staatsanwalt hielt dem Angeklagten zugute, dass er keine Vorstrafen habe. «Und man muss seine Leidenschaft für seine Schule berücksichtigen, für welche er viel getan hat.» Dem Direktor sei es leicht gefallen, private Rechnungen über die Schule abzurechnen, da der Treuhänder krass fahrlässig gehandelt habe. Deshalb fordere er nicht die Maximalstrafe von siebeneinhalb Jahren für Urkundenfälschung, Steuerbetrug und ungetreue Geschäftsbesorgung, sondern eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten.

Verteidiger Jean-Christophe a Marca hat eine ganz andere Sicht der Dinge. Dementsprechend forderte er einen Freispruch. «Mein Mandant hat nie absichtlich private Rechnungen über die Schule abgerechnet.» Vielmehr sei der Emaf-Gründer ein Buchhaltungs-Banause. «Dessen ist er sich aber bewusst, und deshalb hat er sich mit kompetenten Personen umgeben.» So habe er seiner Sekretärin die Führung der Buchhaltung überlassen und dafür gesorgt, dass im Verwaltungsrat ein Treuhänder sass. «Diesem oblag die genaue Kontrolle der Buchhaltung», sagte a Marca.

Sein Mandant habe für die Emaf gelebt und eine einzigartige Schule aufgebaut. «Er hat alles dafür gegeben.» Der ungetreuen Geschäftsbesorgung könne er gar nicht angeklagt werden: «Es war Alleinaktionär und konnte daher niemanden schädigen ausser sich selber.» Und um Urkundenfälschung oder Steuerbetrug zu begehen, brauche es eine Absicht. Die habe sein Mandat aber nie gehabt. «Er hat nur Rechnungen visiert, um ihre Richtigkeit zu bestätigen. Er hat aber nie entschieden, wie sie verbucht werden.»

Prozess «ist sehr belastend»

Der Angeklagte sagte in seinem Schlusswort, er leide sehr unter dem Prozess. «Das Verfahren gegen mich wurde vor fünf Jahren eröffnet. Die lange Dauer ist sehr belastend.»

Das Urteil wird Ende Monat eröffnet.

Anklage: Hohe Spesen, tiefe Steuern

D er Gründer und langjährige Direktor der Freiburger Multimediaschule Emaf steht seit letzter Woche vor dem Wirtschaftsstrafgericht Freiburg. Er muss sich wegen Urkundenfälschung, Steuerbetrug und ungetreuer Geschäftsbesorgung verantworten. Indem er private Rechnungen über das Konto der Schule habe laufen lassen, habe er die Buchhaltung der Schule gefälscht und den Steuerertrag der Schule gesenkt, so die Anklageschrift.

Gegen den Schulgründer läuft zudem ein Verfahren in seinem Wohnkanton Waadt. Auch hier geht es um Steuerfragen: Dank dem grosszügigen Spesenkonto habe er einen tieferen Lohn bezogen und damit weniger Steuern bezahlt, als angezeigt gewesen wäre. njb

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