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«Absichtlich und willentlich gehandelt»

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«Der Angeklagte versucht, die Wahrheit zu seinen Gunsten zu verdrehen»: Staatsanwalt Raphaël Bourquin war gestern vor dem Strafgericht des Greyerzbezirkes in Bulle klar. In seinen Augen hat der 49-jährige Gipser, der seit Dienstag vor Gericht steht (FN von gestern), den Konflikt mit seinem Mieter bewusst eskalieren lassen.

Bereits ab September habe der Mann gewusst, dass er seine Wohnung verlassen müsse. «Er hatte verschiedene Möglichkeiten», sagte Bourquin. «Doch er beschloss zu bleiben. Nur um zu provozieren.»

Der Täter und der 23-jährige Sohn des Opfers hatten am Dienstag unterschiedliche Versionen des Tathergangs geschildert. Der Staatsanwalt geht davon aus, dass die Version des Sohnes stimmt. Damit nimmt er auch an, dass der Mann wusste, dass sein Vermieter hinter der Türe stand, als er mit seinem illegal beschafften Jagdgewehr darauf schoss. Bourquin sieht keine strafmildernden Umstände. «Er wusste, was er tat.» Er attestiert dem Gipser jedoch wegen seiner Alkoholsucht eine verminderte Schuldfähigkeit von 25 Prozent.

Vorsätzliche …

Bourquin erinnerte daran, dass der Mann bereits 1995 den Geliebten seiner Frau so heftig geschlagen hatte, dass dieser starb. Er forderte eine Freiheitsstrafe von zwölf Jahren wegen vorsätzlicher Tötung und wegen Gefährdung des Lebens: Der Sohn des Opfers stand neben seinem Vater, als der Schuss losging.

Anwältin Alexa Landert vertrat die zivilrechtlichen Klagen der drei jüngeren Kinder des Opfers. «Diese feige Tat hat nicht nur einen Mann getötet, sondern eine ganze Familie zerstört.» Die 16-, 21- und 23-jährigen Söhne litten stark unter der Tat. Sie forderte 60 000, 40 000 und 50 000 Franken Genugtuung sowie die Begleichung der Begräbniskosten.

… oder fahrlässige Tötung?

«Der Staatsanwalt hat seine Objektivität verloren», sagte Verteidiger Sébastien Pedroli. Der Vermieter habe den Gipser nur so lange geduldet, wie dieser für ihn gearbeitet habe. «Als er wegen Rückenschmerzen nicht mehr arbeiten konnte, wollte ihn der Vermieter loswerden.» Er habe ihm das Leben schwer gemacht, einmal gar den Strom abgestellt. Am Tag des Dramas sei der Vermieter mit Gewalt in die Wohnung eingedrungen und habe ein Modem mitgenommen. «Mein Mandant wurde angegriffen.»

Der Vermieter und sein Sohn seien bereits wieder seit einiger Zeit in ihrer Wohnung gewesen, als der Angeklagte mit dem Jagdgewehr auf die Türe geschossen habe. «Es war Schicksal, dass das Opfer hinter der Türe stand. Mein Mandant wollte ihn nicht töten.» Pedroli plädierte darum auf fahrlässige Tötung.

Das Urteil

Das fünfköpfige Gericht verurteilte den Angeklagten wegen vorsätzlicher Tötung und Gefährdung des Lebens zu einer unbedingten zwölfjährigen Haftstrafe. «Der Verurteilte hat absichtlich, bewusst und willentlich gehandelt», sagte Gerichtspräsidentin Frédérique Bütikofer Repond.

Die beiden erwachsenen Kinder aus erster Ehe des Opfers haben ihre Zivilklagen zurückgezogen; der Verurteilte hat sich verpflichtet, ihnen je 20 000 Franken Genugtuung zu bezahlen. Das Gericht hat ihn dazu verurteilt, den drei Söhnen aus zweiter Ehe insgesamt 120 000 Franken Genugtuung zu bezahlen. Zudem trägt er die Verfahrenskosten.

Chronologie

Mit dem Jagdgewehr auf Türe geschossen

Am 3. Dezember 2011 ist in Neirivue ein Streit unter Nachbarn eskaliert: Ein Mieter schoss mit einem Jagdgewehr auf die Tür seines Vermieters und verletzte dabei den 67-Jährigen tödlich. Der getötete Antiquitätenhändler hatte dem Gipser Wohnung und Arbeit geboten. Ab Sommer 2011 arbeitete der Gipser wegen Rückenschmerzen nicht mehr. Der Antiquitätenhändler wollte die Wohnung für seinen Sohn. Doch der Gipser zog nicht aus–bis der Streit eskalierte.njb

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