Die kantonale Abstimmung über die finanziellen Übergangsbeiträge des Staats für die Gemeinden im Rahmen der Steuerreform wird am 30. Juni stattfinden – und nicht am 23. Juni, wie es anfänglich vorgesehen war. Dies schreibt die Staatskanzlei in einem Communiqué. Damit soll laut der Staatskanzlei vermieden werden, dass die Abstimmung auf das Wochenende nach Fronleichnam falle. Falls die Referenden zustande kommen, finden die Abstimmungen über das Gesetz über die Umsetzung der Steuerreform sowie über die Verlängerung der Ladenöffnungszeiten ebenfalls am 30. Juni statt. Die Unterschriften zum Referendum über die Ladenöffnungszeiten wurden bereits eingereicht, müssen aber noch geprüft werden (die FN berichteten).
jcg
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