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Abstimmung über das Kirchenstatut

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Am 9. Juni stimmen die Katholiken des Kantons Freiburg über die Teilrevision ihres Kirchenstatuts, ihrer «Verfassung» ab und stellen damit wichtige Weichen für die Zukunft. Die Stimmberechtigten können sich aber kaum eine Meinung für ein Ja oder Nein bilden, da die katholische kirchliche Körperschaft (kkK) zumindest bisher nicht ausgewogen über die Vorlage informierte und die wesentlichen Punkte nicht nachvollziehbar den geltenden Regelungen gegenüberstellte.

Die Revision ändert die demokratischen Spielregeln und führt unserer Ansicht nach zu einem Abbau der Demokratie in der Kantonalkirche. Künftige Teilrevisionen unterstehen nicht mehr zwingend einer Volksabstimmung, sondern nur noch dem fakultativen Referendum.

Die Zentralisierung der Daten für die auch künftig von den Pfarreien zu führenden Registern auf einer teuren und verwaltungsintensiven Informatikplattform der kkK ist unnötig. Der Exekutivrat greift damit als Oberaufsichtsbehörde in die Autonomie der Pfar-reien ein. Mit ganz wenigen Ausnahmen führen die Pfarreien die Register in Zusammenarbeit mit den politischen Gemeinden tadellos. Das Projekt müsste aber durch alle Pfarreien finanziert werden.

Die Seelsorgeeinheiten werden in der «Verfassung» zu detailliert geregelt. So können die regionalen und sprachlichen Gegebenheiten nicht angemessen berücksichtigt werden. Der neue Finanzausgleich und die Erhöhung der Gesamtsumme führen zudem zu einer Mehrbelastung einiger Pfarreien, die bei der Erfüllung ihrer Pflichten auf lokaler Ebene an die Grenzen stossen und allenfalls mittelfristig eine Steuerhöhung ins Auge fassen müssen. Die Gesamtsumme und die vorgesehene Ausgabenbremse können durch das Kirchenparlament ohne Referendum geändert werden, was finanziellen Belastungen der Pfarreien Tür und Tor öffnet.

Wir sind gegen die Revision: Die finanziellen und administrativen Folgen sind nicht absehbar, und die Pastoralen werden vermehrt mit administrativen Vorgängen belastet.

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