Der Abstimmung über einen Generalrat in Kerzers vom 8. März steht nichts mehr im Weg: Das Kantonsgericht hat die Beschwerde des Kerzersers David Bolliger wegen irreführender Abstimmungsunterlagen abgelehnt, wie die Gemeinde Kerzers in einer Medienmitteilung von gestern schreibt. Mehr will die Gemeinde nicht dazu sagen.
Auch das Urteil des Kantonsgerichts mit der genauen Begründung für den Entscheid wollte Kerzers gestern nicht herausgeben. Es soll zuerst allen Mitgliedern des Gemeinderats vorgelegt werden. Der Einsprecher David Bolliger nahm gestern ebenfalls keine Stellung zum Entscheid, da er das Urteil noch nicht lesen konnte.
Bolliger hatte kritisiert, dass in den Unterlagen zur Abstimmung über einen Generalrat nur die Vorteile eines solchen Gremiums aufgeführt seien. Kritikpunkte und Argumente von Gegnern fehlten. Mit der Beschwerde wollte er erreichen, dass die Gemeinde die Abstimmungsunterlagen noch einmal verschickt, aber in anderer Form. emu