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Abstimmungskampagne für Blue Factory kostete 77’000 Franken

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Erstmals veröffentlicht der Kanton die Kostenaufstellung einer Abstimmungskampagne. Es ist diejenige für die Erhöhung des Kantonsanteils an der Trägergesellschaft der Blue Factory.

13. Juni 2021: Das Freiburger Stimmvolk beschloss ein Ja zur Kapitalerhöhung für das Innovationsquartier Blue Factory in Freiburg, und zwar denkbar knapp mit 50,5 Prozent der Stimmen oder mit rund 1200 Stimmen Mehrheit. So konnte der Kanton Freiburg seinen Anteil am Aktienkapital der Trägergesellschaft um 25 Millionen Franken erhöhen.

Im Vorfeld hatte es einen Abstimmungskampf gegeben. Die Staatskanzlei hat nun vorgerechnet, wie viel dafür ausgegeben wurde, und die Ergebnisse am Freitag publiziert: Die Kampagne kostete das Pro-Komitee insgesamt 77’000 Franken, wovon rund 29’000 Franken in die Kommunikation und 48’000 Franken in die Herstellung von Druckerzeugnissen flossen.

Das Geld stammt von total 17 juristischen Personen, plus einem Anteil vereinzelter Spenden. Den mit Abstand grössten Beitrag leistete die Baufirma JPF aus Bulle mit total über 28’000 Franken. Hinzu kommen Zahlungen verschiedener anderer Unternehmen vornehmlich aus dem Bau- und Baunebensektor. So leisteten das Düdinger Unternehmen Riedo Clima und seine Mutterholding je einen Beitrag von 5000 Franken. Auch die Niederlassung der Firma Hälg in Givisiez beteiligte sich mit 5000 Franken an der Kampagne. Andere Firmen und Wirtschaftsverbände spendeten tiefere Beträge.

Transparenz in der Politik

Dass sich die Staatskanzlei so intensiv mit dieser Abstimmung auseinandersetzt, kommt nicht von ungefähr: Sie ist die erste, die im Rahmen des neuen Gesetzes über die Politikfinanzierung analysiert wird. Dieses ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Es schreibt vor, dass nach einer Wahl oder Abstimmung alle Ausgaben offengelegt werden müssen – sofern die Ausgaben für eine Kampagne insgesamt über 10’000 Franken betragen. Offengelegt werden Name und Sitz jener Personen, die zur Finanzierung der Kampagne beigetragen haben; mit Zuwendungen von mehr als 5000 Franken für natürliche und bei mehr als 1000 Franken bei juristischen Personen. Die Zahlen basieren jeweils auf den Angaben der Organisationen.

Das soll mehr Transparenz bei der Finanzierung der Kampagnen schaffen. Beobachtet würden jedoch nur die kantonalen Wahlen und Abstimmungen, nicht aber die nationalen und kommunalen Urnengänge, betont Nicolas Felley, beim Kanton für das Dossier zuständig. Da das Contra-Komitee der Blue-Factory-Abstimmung ein Budget von unter 10’000 Franken hatte, musste es die Kosten auch nicht offenlegen.

Das Gesetz ist eine direkte Folge einer Verfassungsänderung, die das Freiburger Stimmvolk 2018 angenommen hatte. Deren Zweck besteht im Wesentlichen darin, politische Parteien und Gruppierungen, Wahlkampfkomitees und Organisationen zur Offenlegung ihrer Kampagnenrechnungen zu verpflichten.

Auch Wahlkampfkosten ausgewiesen

Noch nicht publiziert sind die Abrechnungen der Kampagnen der kantonalen Wahlen vom Herbst. Die Budgets der Parteien, Komitees und einzelner Kandidaten sind aber schon länger abrufbar.

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