Bulle1993 begann ein Franzose, seine beiden Nichten sexuell zu missbrauchen. Das eine Mädchen war fünfeinhalb Jahre alt, das andere viereinhalb. Während acht Jahren kam es wöchentlich zu schwersten Übergriffen, bis hin zum Geschlechtsverkehr mit dem älteren der beiden. Das Strafgericht Greyerz hat den Mann 2006 wegen sexueller Handlungen mit Kindern, sexueller Nötigung und Vergewaltigung zu neun Jahren Zuchthaus verurteilt. 2007 sprach ihn das Kantonsgericht vom Vorwurf der Vergewaltigung des jüngeren Mädchens frei und reduzierte die Strafe um ein Jahr.
Vor Bundesgericht stellte der Täter erfolglos die Glaubwürdigkeit der Aussagen der Kinder in Frage. Er argumentierte, nie nennenswerten Zwang angewendet zu haben. Als «lieber und lustiger Onkel» beschrieben, habe er seine Nichten keinesfalls in eine hoffnungslose Situation bringen wollen.
Laut Bundesgericht hat er die Mädchen durch psychischen und physischen Druck widerstandsunfähig gemacht. Er habe in der Familie eine besondere Vertrauensstellung innegehabt. Zudem habe er die Mädchen gegeneinander ausgespielt und beschenkt, um sie gefügig zu machen. Das Bundesgericht bestätigt das Urteil des Kantonsgerichts. Nicht zu beanstanden ist laut den Richtern in Lausanne auch das Strafmass und die den heute 20- und 21-jährigen Opfern zugesprochene Genugtuung von je 50 000 Franken. Aufgehoben hat es einzig das den Eltern gewährte Schmerzensgeld über je 5000 Franken. sda