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Acht Jahre Zuchthaus wegen vorsätzlicher Tötung

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Die Staatsanwaltschaft forderte neun Jahre Zuchthaus, die Verteidigung setzte sich vergebens für eine Einweisung in eine Arbeitserziehungsanstalt ein. Gemäss Gerichtspräsident Michel Morel waren die juristischen Bedingungen für ein solches Urteil nicht erfüllt. Zudem versicherte er der Verteidigung, dass die Möglichkeiten für eine Berufsausbildung im Zuchthaus vielfältiger seien als in einer Arbeitserziehungsanstalt.

Der 20-jährige Angeklagte musste sich vor Gericht zusätzlich noch wegen schwerer Körperverletzung und Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten.
Bei einem Streit unter Jugendlichen in Vauderens hatte der junge Mann seinem Opfer vier Messerstiche zugefügt. Für die Staatsanwaltschaft war klar, dass der Angeklagte den Tod des 16-jährigen Opfers gewollt habe. Die Anwälte der Zivilkläger gingen noch weiter: Für sie ist die Tat nahe bei Mord anzusiedeln.
Der Psychiater schätzte den Angeklagten als gefährlich ein. In diesem Punkt war auch der Verteidiger einverstanden, nicht aber, was die Zukunft des 20-Jährigen angehe. Er glaube, dass dieser sich noch ändern könne.

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