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Acht umstrittene Sekunden in der Zelle

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Die Stimmung war aufgeladen in der Nacht auf den 27. September 2013. Kurz vor zwei Uhr hielten zwei Beamte der Kantonspolizei auf dem Georges-Python-Platz in Freiburg einen Libyer an. Dieser hatte ein Rayonverbot; er durfte sich also dort nicht aufhalten. «Der Mann wirkte stark alkoholisiert», sagte der eine Polizist gestern vor dem Polizeirichter Nicolas Ayer.

Hände auf dem Rücken

Sie führten den Mann, der sie beschimpfte und bedrohte, ins Interventionszentrum in Granges-Paccot. Im Auto trat er einen Beamten mit den Füssen und versuchte, ihm eine Kopfnuss zu verabreichen. Als der Mann alleine in der Verhörzelle war, zerschlug er einen Stuhl. Die Beamten fixierten ihm die Hände mit Handschellen auf den Rücken und führten ihn in eine Gummizelle.

Was dort passierte, ist auf einem Film festgehalten: Der 29-jährige Polizist stellte sich in der engen Zelle an die Wand. Zwei andere Polizisten stiessen den Mann hinein, so dass er bis zur Wand stolperte. Der 29-Jährige ging auf ihn zu und verpasste ihm einen Fusstritt, dann einen Schlag mit dem Ellbogen gegen Kopf oder Schulter. Er versuchte, den Mann auf den Boden zu werfen; unterdessen war der 26-jährige Polizist in die Zelle getreten und trat den Mann. Dann schlug ihn der 29-Jährige noch mit der offenen Hand auf den Hinterkopf. Das Ganze dauerte acht Sekunden.

Bei der Ortsbesichtigung, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, stellten die Parteien fest, dass die Zellenwände härter sind, als es das Wort Gummizelle vermuten liesse. Die Angeklagten sagten denn auch, sie hätten nicht nur sich, sondern auch den Inhaftierten schützen wollen: «Wir mussten in bezwingen, damit er sich nicht selber verletzte.»

Die Polizisten wurden nach dem Vorfall suspendiert; sie leisten Bürodienst im Informationszentrum der Polizei. Sein Mandant habe seit diesem Einsatz 26 Kilogramm abgenommen, sagte Christian Delaloye. «Er ist nicht mehr Polizist, und das, obwohl er davon ausgeht, alles richtig gemacht zu haben.» Delaloye betonte, dass die Polizisten bereits seit sechzehn Stunden auf den Beinen gewesen seien und der Inhaftierte sehr aggressiv gewesen sei. «Das alles muss man sehen, nicht nur die acht Sekunden in der Zelle.»

David Aïoutz, der Verteidiger des 29-Jährigen, betonte die Gefährlichkeit des Inhaftierten. Er argumentierte, sein Mandant habe die Tritte und Schläge «sehr massvoll» eingesetzt, «so wie er es gelernt hat, um jemanden zu überwältigen». Die Untersuchung belaste seinen Mandanten, so dass er auf Ende August gekündigt habe. «Die Untersuchung hat mich tief getroffen», sagte der Mann. «Einige Kollegen und sogar Vorgesetzte haben schlecht über mich geredet.»

Eine ganz andere Sicht auf die Dinge hat Generalstaatsanwalt Fabien Gasser. Er wirft den Angeklagten Amtsmissbrauch vor. Er lobte die Kantonspolizei: «Sie hat nicht selber eine Untersuchung eingeleitet, sondern mir den Film überstellt.» Das zeige, dass das Kommando Transparenz anstrebe. «Diese acht Sekunden auf dem Film konnten nur zu einer Anzeige führen.»

«Polizist muss besser sein»

Die Polizeiarbeit sei alles andere als einfach, sagte Gasser. «Polizisten haben es mit Leuten zu tun, die leugnen und tätlich werden.» Der Polizist hingegen müsse sich an das Gesetz halten. «Das muss in einem Rechtsstaat so sein–der Polizist muss besser sein als andere.» Polizisten müssten massvoll und zweckvoll vorgehen. Die Tritte und Schläge seien sicher nicht nötig gewesen. «Muss man jemanden verletzen, um ihn davor zu schützen, es selber zu tun?»

Gasser forderte eine Strafe von 120 Stunden gemeinnütziger Arbeit auf Bewährung für den 29-Jährigen und 40 Stunden gemeinnütziger Arbeit auf Bewährung für den 26-Jährigen. Die Verteidiger plädierten auf Freispruch und Genugtuung. Das Urteil erfolgt heute.

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