Im Verfahren der Pensionskasse der medizinisch-sozialen Dienste des Saanebezirks (ACSMS) plädierten gestern die Verteidiger. Sie verneinten eine besondere Kontrollpflicht ihrer Mandanten bezüglich des Geschäftsgebarens des ehemaligen Vermögensverwalters. Vielmehr orteten sie eine besondere Verantwortung bei der Freiburger Kantonalbank. Diese hätte ihrer Ansicht nach die Anlagen, die die Pensionskasse in den Abgrund rissen, prüfen müssen. Vor dem Kantonsgericht stehen vier ehemalige Stiftungsräte, ein Revisor und eine Vorsorgeexpertin. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen das erstinstanzliche Urteil rekurriert. Das Wirtschaftsstrafgericht hatte alle Angeklagten freigesprochen sowie Entschädigungen und Genugtuungen in Höhe von 1,2 Millionen Franken gesprochen.
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