Auf Bundesebene ist das Anliegen, auch Adoptivmüttern einen Mutterschaftsurlaub zu gewähren, gescheitert. Der Kanton Freiburg stellt nun in seinem Gesetzesvorentwurf (siehe Haupttext) Adoptivmütter den nicht erwerbstätigen Müttern gleich – sofern sie nicht die Kinder ihres Partners adoptieren: Auch sie sollen während vierzehn Wochen einen finanziellen Beitrag erhalten, welcher der AHV-Minimalrente entspricht. Der Vorentwurf sieht aber auch eine Variante vor: Kommt diese Bestimmung ins Gesetz, so werden nur Adoptivmütter unterstützt, die monatlich weniger als 1105 Franken verdienen. Laut Mitteilung ist dies nur selten der Fall: Erwerbstätige Adoptivmütter haben meist einen höheren Lohn. Jährlich werden im Kanton rund 30 Kinder adoptiert. njb
- Zürich
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