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Agglo: Gegen Herabsetzung der Anzahl Unterschriften

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Autor: walter buchs

freiburg In der Begründung einer Motion haben die beiden CVP-Grossräte Moritz Boschung, Düdingen, und Edgar Schorderet, Marly, die erforderliche Anzahl Unterschriften für Initiativen und Referenden auf Bundes- und Kantonsebene mit jener auf Agglomerationsebene verglichen. Sie kommen zum Schluss, dass die Hürde auf Agglomerationsebene zu hoch ist und «somit die effiziente Nutzung dieser Rechte gefährden könnte». Sie schlugen deshalb eine Gesetzesänderung vor.

In der am Freitag veröffentlichten Antwort schlägt der Staatsrat dem Grossen Rat vor, die Motion abzulehnen. Er macht dabei darauf aufmerksam, dass auf Bundes- und Kantonsebene eine absolute Zahl gelte und für gemeinderechtliche Körperschaften, zu denen auch die Agglomeration zu zählen sei, einheitlich ein relatives Kriterium, nämlich ein Zehntel der Aktivbürger.

Nicht bloss im Gesetz über die Agglomeration

Nach Meinung des Staatsrates ist es nicht angezeigt, eine Änderung im Sinne der Motionäre bloss im Agglomerationsgesetz vorzunehmen. In diesem Fall müsste man die Hürde im gleichen Sinne auch für die Gemeinden (mit einem Generalrat) und für Gemeindeverbände wechseln. Da die Agglomeration Freiburg erst seit dem 1. Juni 2008 existiert, habe sich das System auch noch gar nicht bewähren können.

Einheit nicht in Frage stellen

Die Motionäre hatten ebenfalls vorgeschlagen, dass bloss ein Viertel der Mitgliedgemeinden der Agglomeration nötig sein soll, um eine Initiative oder ein Referendum einzureichen, und nicht ein Drittel. Für den Staatsrat ist es aber wichtig, diese Hürde relativ hoch anzusetzen, womit der Zusammenhalt der Mitgliedgemeinden der Agglomeration besser gewahrt werden könnte.

Die Regierung ist schliesslich nicht von der Idee angetan, die Möglichkeit zu prüfen, dass zehn Prozent der Stimmberechtigten von drei Mitgliedgemeinden eine Initiative oder ein Referendum einreichen könnten. Dies widerspreche dem Grundsatz, dass eine Agglomeration – gleich wie ein Gemeindeverband – als ein einziger Kreis gilt.

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