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AHV-Revision mit Zuckerbrot und Peitsche soll zurück an den Absender

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Meinungsbeitrag zur Abstimmung vom 25. September über die AHV-Reform 21.

Seit 25 Jahren wird auf die prekäre Finanzaussicht der AHV hingewiesen. Die Statistik zeigt aktuelle Mehreinnahmen von 880 Millionen ohne den Kapitalerlös von 1,7 Milliarden. Das gesamte AHV-Kapital beträgt 49,7 Milliarden, also mehr als eine Jahresausgabe. In rund sechs Jahren ist der letzte Jahrgang der Babyboomer (1946-1964) im Rentenalter angekommen. Die Rentenerfordernisse dieser Generation geht indes ab 2031 zurück, da der erste Jahrgang der Frauen (1946) die Lebenserwartung 85 erreicht hat. Für Männer wird diese Schwelle (80,3) bereits im Jahr 2026 erreicht sein.

Die aktuelle Reform wird überwiegend auf dem Buckel der Frauen ausgetragen. Die Ungleichheit bezüglich Lohn, Krankenkassenprämien und so weiter ist unübersehbar. Zudem besteht kaum eine Möglichkeit, ein Erwerbseinkommen im Rahmen der vorangegangenen Jahre zu realisieren. Bereits ab 55 schleicht man heute auf dem Abstellgleis und erhält – wenn überhaupt – nur noch ein reduziertes Arbeitspensum, was die Rente verringern kann.

Mit der vorgesehenen Erhöhung der MwSt. von 5,2 Prozent müssen Personen mit einem kleinen Renteneinkommen den Gürtel noch enger schnallen, das heisst, weitere Sozialfälle zulasten der Allgemeinheit werden folgen. Tatsache ist, dass bei Annahme der Reform 21 das berechnete Gesamteinkommen der Frauen nicht mehr durch 43 sondern durch 44 geteilt wird. Dadurch ist die Gefahr gross, dass ein tieferer Tabellenwert angewendet werden muss, was wiederum eine kleinere Rente von 14 bis 29 Franken pro Monat auslöst.

Als Zuckerbrot zu verstehen für die Übergangsjahrgänge (1961 – 1969) ist ein Zusatz von 50 bis 160 Franken, welcher nicht der Teuerung unterworfen ist und je nach Jahrgang bis zu 75 Prozent gekürzt wird, aber gleichzeitig die Peitsche darstellt für ein Jahr ohne Renten für die Frauen!

Nein danke und retour an den Absender zur Überarbeitung.

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