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Airbnb-Unterkünfte werden erfasst

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Auch für neue Beherbergungsformen wie Airbnb, die online buchbar sind, müssen die gleichen Regeln gelten wie für klassische Anbieter. Diese Forderung liegt einem Auftrag von zehn Grossräten zugrunde, den der Rat am Donnerstag einstimmig genehmigt hat. Allerdings folgte er dem Vorschlag des Staatsrats, wonach keine neue rechtliche Grundlage notwendig ist. Bereits jetzt gelten für Airbnb gleiche Bedingungen wie für andere geschäftsmässige Beherberger. Während etwa Hotels über ein Patent die Meldepflicht erfüllen, wird für Airbnb nun ein Inventar erstellt, das die Plattform Check-in-FR für die Abrechnung der Aufenthaltstaxen nutzt. Für die Taxe besteht eine Vereinbarung zwischen Airbnb und dem Freiburger Tourismusverband.

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