Viereinhalb Jahre Zuchthaus samt ambulanter psychiaterischer Behandlung: So lautete das Urteil, welches das Strafgericht des Saanebezirks vor knapp einem Jahr über einen notorischen Betrüger, Urkundenfälscher, Zechpreller und Hochstapler gefällt hatte.
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Freiburg legte gegen dieses ihrer Ansicht nach zu milde Verdikt Rekurs ein, weshalb der Fall gestern in einem abgekürzten Verfahren vom Kantonsgericht verhandelt werden musste.
Neuerdings in Halbgefangenschaft
Unter dem Vorsitz von Roland Henninger kam das Kantonsgericht zum Schluss, dass «B. Trüger» (wie der Angeklagte von der FN damals genannt wurde) mit viereinhalb Jahren Gefängnis eine gerechte Strafe aufgebrummt bekommen habe. Der 30-jährige Ex-Student der Universität Freiburg, der schon vor der ersten Verhandlung zwei Jahre lang in Untersuchungshaft geschmort hatte, sitzt seine Reststrafe seit neustem in Halbgefangenschaft ab und arbeitet in einer Informatik-Firma im Raum Basel.
Krimineller «Rothschild-Erbe»
B. Trüger hatte sich seinerzeit unter anderem als Nachkomme der steinreichen Familie Rothschild ausgegeben, um seine Opfer (darunter engste Freunde, Bekannte und ihm völlig unbekannte Geschäftsleute) über den Tisch ziehen zu können. Im Verlauf seiner kriminellen Karriere läpperte sich eine hohe, sechsstellige Deliktsumme zusammen. Die Staatsanwaltschaft wollte den Angeklagten bei der erstinstanzlichen Verhandlung für sieben Jahre hinter Gittern «entsorgen».
Für Inge Waeber, die Substitutin der Staatsanwältin, ist der Fall «B. Trüger» jetzt trotz des vom Kantonsgericht bestätigten Strafmasses erledigt: «Ich werde die Angelegenheit nicht ans Bundesgericht weiterziehen», stellte sie gegenüber den FN fest.