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Aktionäre aus der Härtefall-Regelung ausgeklammert

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Wenn Betriebe wie Fitnessstudios aufgrund von Covid-Massnahmen 40 Prozent ihres Umsatzes verlieren, haben sie Anspruch auf Härtefallgelder.
Keystone/a

Härtefall-Gelder soll es bei Umsatzeinbussen geben, auch wenn die Firmenbesitzer gut betucht sind. Dies hat der Grosse Rat mit einer Gesetzesänderung unterstrichen.

Es bleibt dabei: Härtefall-Gelder sollen unabhängig von der steuerlichen Situation der Firmenbesitzer gewährt werden. Dies hat der Grosse Rat am Dienstag mit der Änderung des Gesetzes zur Genehmigung der Covid-Sofortmassnahmen bestätigt. Mit 61 gegen 33 Stimmen setzt er durch, dass sämtliche Firmen, welche die Härtefall-Vorgaben erfüllen, gleich behandelt werden.

Es war das vierte Mal, dass sich das Kantonsparlament damit auseinandersetzte. Im Herbst, bevor die zweite Covid-Welle so richtig anrollte, hatte der Staatsrat das Gesetz bereits so präsentiert, wie es nun gilt. Damals genehmigte das Parlament jedoch einen Antrag, wonach Härtefall-Gelder nur unter Vorbehalt der finanziellen Situation der Besitzer ausbezahlt werde sollen. Bei einer guten steuerlichen Situation von wichtigen Aktionären sollten die Firmen höchstens Darlehen erhalten.

Doch im Februar änderte der Grosse Rat den Kurs wieder: Er genehmigte eine parlamentarische Initiative aus dem bürgerlichen Lager, welche den Vorbehalt beim Besitzer wieder entfernen wollte. Nun hat er dies mit der Gesetzesänderung bestätigt. Nadine Gobet (FDP, Bulle) sagte, es gehe alleine um das Geld für die Unternehmen; Aktionäre erhielten nichts.

Hubert Dafflon (Die Mitte, Grolley) sagte, man solle nicht auf die 70 Prozent verzichten, welche der Bund an den Härtefällen beitrage. David Bonny (SP, Prez-vers-Noréaz) hingegen meinte: «Niemand soll ohne Hilfe bleiben: A-fonds-perdu-Beiträge für die schwierigen Fälle; Darlehen, wo der Besitzer genügend Mittel hat.»

Gemäss Staatsrat Georges Godel (Die Mitte) betrifft die Gesetzesänderung 16 Unternehmen mit 3 Millionen Franken.

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