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Aktionsgruppe ist «bestürzt»

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Die Aktionsgruppe Planung und Entwicklung Kerzers ist über den offenen Brief des Gemeinderats vom letzten Dienstag «bestürzt und fassungslos». Dies erklärte Fredi Schwab gestern im Namen der Aktionsgruppe gegenüber den FN. Für die Aktionsgruppe ist nicht nachvollziehbar, was der Gemeinderat mit diesem Vorgehen erreichen will.

 Den offenen Brief hatte der Gemeinderat Kerzers als Reaktion auf die Beschwerde der Aktionsgruppe gegen die Ortsplanungsrevision auf der Gemeinde-Website veröffentlicht (die FN berichteten). Er wolle damit über seine Sicht der Dinge informieren, teilte der Gemeinderat mit.

Rechtsstaatliches Verfahren

 Auf einzelne Vorwürfe im Brief des Gemeinderates will die Arbeitsgruppe nicht eingehen. Sie ist jedoch der Ansicht, dass der «Inhalt falsche Behauptungen enthält und teilweise ehrverletzend ist». Der Umgang der Gemeindebehörden mit den demokratischen Rechten der Bürger sei zudem sehr bedenklich. Bei der von der Arbeitsgruppe eingereichten Beschwerde handle es sich um ein ganz normales rechtsstaatliches Verfahren. Zudem würden die Beschwerdeführer 480 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger vertreten, die die Einsprache unterschrieben hätten.

 Besonders befremdend und rechtlich fragwürdig ist für die Aktionsgruppe, dass die Beschwerdeführer mit Namen auf der Website der Gemeinde Kerzers veröffentlicht wurden. Dies sei schon fast mit einem mittelalterlichen Pranger vergleichbar. «Wir gehen davon aus, dass die kantonale Behörde für Datenschutz das Vorgehen als unzulässig beurteilt», so die Arbeitsgruppe. Ob die vom offenen Brief Betroffenen rechtliche Schritte einleiten werden, sei derzeit noch offen.

Arbeitsgruppe Verkehr arbeitet weiter wie bisher

Die Zusammenarbeit mit dem Gemeinderat in der Arbeitsgruppe Verkehr soll aus Sicht von Schwab von der Aktionsgruppe weiterlaufen: «Ich gehe davon aus, dass diese Zusammenarbeit durch die Beschwerde nicht tangiert wird.»

Dieser Meinung ist auch Gemeindepräsidentin Susanne Schwander. «Die Arbeitsgruppe läuft weiter wie bisher, sie ist von der Beschwerde zur Ortsplanungsrevision nicht tangiert», erklärte sie gestern auf Anfrage. luk

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