Autor: MArc-Roland Zoellig, La Liberté
FreiburgEin Freiburger Aktivist von Appel-au-Peuple, der Mitte Mai zu 42 Monaten Freiheitsentzug verurteilt worden war, konnte gestern Abend seine Gefängniszelle räumen: Die Strafkammer des Freiburger Kantonsgerichts hat seinen Rekurs gegen die Haft akzeptiert. Im Mai hatte das Kantonsgericht das erstinstanzliche Urteil vollumfänglich bestätigt (FN vom 14. Mai): Das Strafgericht des Saanebezirks hatte ihn im März 2008 zu einer unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt wegen übler Nachrede, qualifizierter Veruntreuung, Drohung, Nötigung und Urkundenfälschung. Seit zehn Jahren kämpft der 60-Jährige «gegen die moralische Verdorbenheit und gegen Filz und Korruption der Wirtschaft und der Justiz».
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